Zum Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts bezüglich der Nichtzulassung der Nutzung von Räumlichkeiten für den Auftritt von Martin Sellner sagt Bürgermeister Knut Kunze:
„Wir begrüßen das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts Bautzen zum geplanten Auftritt von Martin Sellner im Chemnitzer Rathaus. Insbesondere sind hier der Verweis des OVG auf die Benutzungsverordnung und auf die Nutzungsbedingungen für städtische Räumlichkeiten zu nennen, da das Thema der Veranstaltung nicht im Zusammenhang mit der Zuständigkeit des Chemnitzer Stadtrats steht.
Darüber hinaus ist die Stadt Chemnitz demzufolge berechtigt, einen Nutzungsvertrag zu kündigen, wenn sie Kenntnis davon erhält, dass Inhalte der geplanten Veranstaltung ganz oder teilweise menschenverachtend, rassistisch oder extremistisch sind.
Damit hat sich die Rechtsauffassung der Stadt Chemnitz auch in der zweiten Instanz vollumfänglich bestätigt."