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Pressestelle Stadt Chemnitz
Pressemitteilung: 671

Stadtrat beschließt neue Zweitwohnungsteuersatzung

Der Stadtrat der Stadt Chemnitz hat in seiner heutigen Sitzung eine neue Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungsteuer beschlossen. Diese tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und ersetzt die bisherige Satzung aus dem Jahr 2015. 

Mit der Neufassung werden rechtliche Grundlagen aktualisiert, Befreiungstatbestände präzisiert sowie die Höhe der Steuer angepasst. 

Wesentliche Änderungen im Überblick:

  • Anhebung des Steuersatzes: Die Steuer beträgt künftig 20 Prozent der Nettokaltmiete (zuvor 10 Prozent). Hintergrund ist die vom Stadtrat am 12. März 2025 beschlossene Konsolidierungsmaßnahme zur Haushaltsstabilisierung.
  • Klarstellung bei Wohngemeinschaften: Wenn mehrere Personen eine Wohnung gemeinschaftlich nutzen, gilt die Zweitwohnung nur für diejenigen, die sie tatsächlich als Nebenwohnung nutzen. Neu ist die ausdrückliche Ergänzung, dass dies nur für Personen gilt, die nicht zu einer Familie gehören.
  • Neuordnung der Befreiungstatbestände: Befreiungen, etwa für Wohnungen von Studierenden und Auszubildenden unter 25 Jahren, die ein Zimmer bei den Eltern nutzen, oder für Wohnungen, die aus beruflichen Gründen neben einer Hauptwohnung außerhalb von Chemnitz bewohnt werden, sind jetzt einheitlich geregelt.
  • Konkretisierung der Steuerpflicht: Feriengäste, die Wohnungen weniger als einen Monat nutzen, sind ausdrücklich von der Steuerpflicht ausgenommen.
  • Mitwirkungspflichten Dritter: Eigentümer und Vermieter sind künftig ausdrücklich verpflichtet, auf Anfrage Angaben zu Steuerpflichtigen zu machen, um den Vollzug der Satzung zu sichern.


Hintergrund

Mit der Zweitwohnungsteuer werden Inhaberinnen und Inhaber von Nebenwohnungen an den kommunalen Aufwendungen beteiligt. Derzeit gibt es in Chemnitz ca. 630 Zweitwohnung-steuerpflichtige. Durch die Anhebung des Steuersatzes wird mit einer Ertragssteigerung von ca. 140.000 Euro gerechnet. Zugleich soll ein Anreiz geschaffen werden, den Hauptwohnsitz in Chemnitz anzumelden. Dies wirkt sich positiv auf die Höhe von Schlüsselzuweisungen und Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer aus.