Der Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung eine neue Verordnung zur Erhebung von Bewohnerparkgebühren beschlossen. Die neue Regelung tritt am 1. Oktober 2025 in Kraft.
Künftig beträgt die Gebühr für einen Bewohnerparkausweis 100 Euro bei Beantragung für ein Jahr bzw. 170 Euro bei Beantragung für zwei Jahre. Für Ersatzdokumente oder Änderungen gelten gesonderte Gebühren: 70 Euro für eine Neuausstellung bei Verlust und 30 Euro für Änderungen an bestehenden Ausweisen.
Bislang kostete ein Bewohnerparkausweis in Chemnitz 30 Euro pro Jahr. Dieser Betrag deckte lediglich den Verwaltungsaufwand ab, nicht aber den Wert der Nutzung öffentlicher Parkflächen. Mit der Reform des Bundesrechts und der anschließenden Regelung des Freistaates Sachsen haben die Kommunen die Möglichkeit erhalten, die Gebühren für das Bewohnerparken selbst festzulegen.
Die neue Gebühr setzt sich rechnerisch aus zwei Komponenten zusammen: einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 30 Euro pro Jahr sowie einer Benutzungsgebühr in Höhe von 70 Euro pro Jahr. Zur Reduzierung der Antragsmenge und des Verwaltungsaufwands ist eine zweijährige Beantragung von Vorteil. Für das zweite Jahr wird nur die jährliche Benutzungsgebühr berechnet.
Damit wird die Nutzung öffentlicher Stellplätze stärker in Wert gesetzt. Umgerechnet auf den Tag bedeutet dies: Ein:e Bewohner:in zahlt künftig rund 28 Cent täglich für das Parken in seinem/ihrem Wohngebiet – und damit deutlich weniger als ein reguläres Tagesticket in der Parkzone II (2,50 Euro) oder ein privater Dauerstellplatz (rund 60 bis 80 Euro im Monat).
Im bundesweiten Vergleich liegt Chemnitz mit der neuen Jahresgebühr von 100 Euro im unteren Preissegment. Viele andere Städte haben ihre Gebühren bereits angehoben und bewegen sich deutlich über diesem Wert.
Mit der Einführung der neuen Bewohnerparkgebühren setzt die Stadt Chemnitz den im März 2025 beschlossenen Maßnahmenplan zum Abbau des strukturellen Defizits um. Gleichzeitig wird der öffentliche Raum gerechter bepreist.