Der Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung die Erhöhung der Nebenkostenpauschale für Garagenstellplätze im Bereich der städtischen Grundstücke beschlossen. Diese beträgt rückwirkend zum 1. Januar 2025 jährlich 35 Euro je Stellplatz. Zudem liegt die Zuständigkeit für künftige Anpassungen künftig bei der Stadt Chemnitz.
Hintergrund der Entscheidung ist die veränderte Kostenlage bei städtischen Garagengrund-stücken. Dort fallen regelmäßig Ausgaben wie Grundsteuer, Straßenreinigungsgebühren, das Niederschlagswasserentgelt sowie Kosten für die Verkehrssicherung und Anliegerpflichten an.
Seit der letzten Anpassung im Jahr 2017 sind diese Kosten kontinuierlich gestiegen.
Mit der Grundsteuerreform, die seit dem 1. Januar 2025 gilt, ergeben sich zusätzliche Veränderungen: Die Stadt Chemnitz wird künftig direkt für die mit Garagen bebauten Grundstücke veranlagt. Dadurch entstehen Mehrkosten, die bisher von den Garagennutzer:innen getragen wurden.
Die nun beschlossene Anhebung der Nebenkostenpauschale gleicht diese zusätzlichen Belastungen aus. Während Garagennutzer:innen ab 2025 keine separate Grundsteuerzahlung mehr leisten müssen, fließen diese Beträge künftig über die Pauschale an die Stadt zurück. Im Ergebnis steigen die Nebenkosten um durchschnittlich 15 Euro pro Jahr und Stellplatz.
Die Vorstände der Garagengemeinschaften wurden durch das Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt bereits informiert. Einzelnutzer:innen werden ebenfalls benachrichtigt.
Die Stadt Chemnitz wird – wie bereits 2018 – mit allen Vertragspartner:innen entsprechende Vertragsnachträge vereinbaren.