Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz
Pressemitteilung: 569

Stadt Chemnitz erachtet Neugründung der „AfD-Ratsfraktion Chemnitz“ für unwirksam

Die Stadt Chemnitz hält die zum 1. August 2025 durch zwölf ehemalige Mitglieder der AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz erfolgte Neugründung einer „AfD-Ratsfraktion Chemnitz“ nach eingehender Prüfung unter Einbeziehung der Landesdirektion Sachsen für unwirksam.

Die zuvor ausgetretenen Stadtratsmitglieder gehören aufgrund ihres Austritts keiner Fraktion mehr an. Als fraktionslose Stadtratsmitglieder haben sie keinen Anspruch auf Fraktionsfinanzierung. 

Dem Austritt der zwölf Fraktionsmitglieder und der Neugründung der AfD-Ratsfraktion lagen aus Sicht der Stadt Chemnitz keine inhaltlichen oder politischen, sondern ausschließlich persönliche Differenzen zugrunde. Die Stadt geht davon aus, dass Austritt und Neugründung mit dem Ziel erfolgten, getroffene Gerichtsentscheidungen zum Ausschluss eines Fraktionsmitgliedes zu umgehen und einen jahrelangen Rechtsstreit zu vermeiden.

In der Gesamtbetrachtung ist davon auszugehen, dass die neugegründete „AfD-Ratsfraktion Chemnitz“ mit zwölf Mitgliedern und die weiterhin bestehende AfD-Stadtratsfraktion mit drei Mitgliedern eine deutliche politische Homogenität in der Zielsetzung aufweisen. Es liegt daher nach Überzeugung der Stadt Chemnitz keine zulässige Fraktionsabspaltung vor.