Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz
Pressemitteilung: 375

Spendenrichtlinie erlassen: Stadt will eingegangene Spenden schnellstmöglich verteilen

Bewilligung auch für Schäden an Heizung oder Elektroversorgung - Antrag bis 31. Juli

Die Stadt Chemnitz hat eine Spendenrichtlinie erlassen, um die Verteilung der eingegangenen Spenden an Privathaushalte schnellstmöglich zu realisieren.  

Anträge stellen können ab sofort sowohl Mieter als auch Privateigentümer. Zusätzlich zu den Kriterien der Soforthilfe des Landes, die für Schäden ab dem Erdgeschoss ausgezahlt wird, können Spenden auch vergeben werden, wenn Schäden an Heizung und Elektroverteilung im Keller entstanden sind. Schadensursache kann Oberflächenwasser und/ oder Grundwasser sein.

 

Wenn der Wohnbereich beschädigt ist, können aus Spendenmitteln für jede erwachsene Person im Haushalt maximal 500 Euro gewährt werden, für alle im Haushalt lebenden Personen unter 18 Jahren können 250 Euro gewährt werden.

 

Zusätzlich können für Schäden an der Heizungsanlage maximal 1000 Euro, für Schäden am Gebäude maximal 500 Euro sowie an der Elektroversorgung maximal 300 Euro zuerkannt werden.

 

Die Entscheidung über die Verteilung und die Höhe der Zuwendungen trifft eine Spendenkommission.

 

 Die Verwendung ist zweckgebunden. Die Auszahlung darf nur zur Wiederbeschaffung bzw. Reparatur der beschädigten bzw. verloren gegangenen Haushalts- und Hausratsgegenstände, Bekleidung, Heizung und die Instandsetzung der Wohnräume verwendet werden. Eine Anrechnung auf gleichartige Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und III erfolgt nicht, auch Leistungsbezieher z.B. von Arbeitslosengeld II dürfen die Auszahlung aus Spendenmitteln beantragen, ohne dass diese angerechnet würde.

 

Die Anträge können ab sofort bis zum 31. Juli an das Bürgermeisteramt der Stadt Chemnitz gestellt werden. Die Antragsformulare gibt es im Internet unter www.chemnitz.de und im Kundenportal des Sozialamtes im Moritzhof, wo auch die Soforthilfe des Landes beantragt werden kann.

 

Die Anträge können per Post oder Fax eingereicht werden.

 

Stadt Chemnitz

Bürgermeisteramt

Markt 1

09111 Chemnitz

 

Fax: 0371 4881599

 

Um besonders hilfsbedürftige Haushalte bevorzugt mit Spenden zu versorgen, wurde eine Einkommensgrenze in die Richtlinie aufgenommen. Darüber hinaus sind im Einzelfall Härtefallregelungen möglich.

 

Auf dem Spendenkonto der Stadt sind bislang 43.610,60 Euro eingegangen.

 

Spendenkonto der Stadt Chemnitz

 

Sparkasse Chemnitz

Konto-Nr.                    37 37 37 0000

BLZ                             870 50 000

Kennwort:                   Hochwasser