Oberbürgermeister Sven Schulze hat heute eine Sondersitzung des Stadtrates für den 2. September, 15 Uhr einberufen.
Dies erfolgt entsprechend § 36 Abs. 3 S. 4 Sächsischer Gemeindeordnung, nachdem der Stadtrat „auf Verlangen eines Fünftels der Gemeinderäte“ unverzüglich (das heißt innerhalb einer Ladungsfrist von acht Arbeitstagen) einzuberufen ist.
Der entsprechende Antrag wurde von Mitgliedern der AfD-Ratsfraktion und Mitgliedern der BSW-Fraktion eingebracht. Gegenstand des Antrages ist der „Umgang mit Beschlussanträgen durch die Stadt Chemnitz und Kommunikation durch den Oberbürgermeister bei Sonderfällen/Eilentscheidungen“.
Die Tagesordnung findet sich im Ratsinformationssystem der Stadt Chemnitz unter www.chemnitz.de.