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Pressestelle Stadt Chemnitz
Pressemitteilung: 519

Projekte zur Barrierefreiheit werden wieder gefördert

Programm „Lieblingsplätze für alle“: Frist für Anträge läuft bis 31. Oktober

Ab sofort können wieder Zuschüsse für Projekte, die Barrieren in der Öffentlichkeit abbauen, beantragt werden. Für das kommende Jahr können Anträge im „Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle“ bis zum 31. Oktober 2026 gestellt werden. Das entsprechende Formular ist unter www.chemnitz.de/lieblingsplaetze abrufbar.

Auch im Jahr 2027 möchte die Stadt Chemnitz helfen, alltägliche Wege für Menschen mit Einschränkungen barriereärmer zu gestalten und so die Zugänglichkeit für alle Personen zu verbessern. Dafür eröffnet die Stadt Chemnitz das Antragsverfahren für das kommende Jahr bereits vor der offiziellen Bekanntgabe des Freistaates Sachsen. Über die Anträge wird jedoch unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung aus dem sächsischen Haushalt an die Stadt Chemnitz und der erforderlichen Gremiensitzungen entschieden.

Jede Gaststätte nutzen, uneingeschränkt ins Kino oder Theater gehen, ein Museum besuchen oder aktiv Sport in einem Verein treiben – das ist nicht für alle Menschen möglich. Viele Einrichtungen sind für Rollstuhlfahrer:innen oder gehbehinderte Menschen nicht zugänglich. Auch für Menschen mit Hör- und Sehbehinderung oder Personen mit Lernschwierigkeiten sind sie häufig nicht uneingeschränkt nutzbar.

Deshalb hatte der Freistaat Sachsen erstmals 2014 unter dem Motto „Lieblingsplätze für alle“ das Investitionsprogramm zum Abbau von Barrieren für Menschen aufgelegt. Es soll Menschen mit Handicap den Zugang erleichtern und die beispielhaft genannten Orte zu ihren Lieblingsplätzen werden lassen.

Grundlage der Förderung wird ab 2027 die Sächsische Kommunalpauschalenverordnung (SächsKomPauschVO) sein. Die Stadt Chemnitz entscheidet gemeinsam mit einem Fachgremium, welche Anträge aus dem vom Freistaat bereitgestellten Budget eine Förderung für Projekte in 2027 erhalten können.

Die Förderung kann in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens wie Kultur, Freizeit, Bildung, Gastronomie und auch im Gesundheitswesen wie in Arztpraxen, psychotherapeutischen Praxen oder Apotheken wirksam werden. Anspruchsberechtigt sind neben gemeinnützigen Initiativen, Vereinen und Verbänden auch Gewerbetreibende, die solche Einrichtungen besitzen oder betreiben und die öffentlich zugängig sind.

Für Einzelvorhaben mit Gesamtkosten von bis zu 25.000 Euro können bis zu 100 Prozent der Kosten über das Förderprogramm erstattet werden.

Für weitere Informationen können sich Interessierte an das Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt Chemnitz, Abteilung Stadterneuerung, Koordination Fördermittel wenden. Die Kontaktdaten sind unter www.chemnitz.de/lieblingsplaetze einsehbar.

Das Investitionsprogramm „Lieblingsplätze für alle“ wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts.