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Pressestelle Stadt Chemnitz
Pressemitteilung: 852

Polizeiverordnung der Stadt Chemnitz überarbeitet

Stadtrat bestätigt Änderungen und neue Regelungen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung

Der Chemnitzer Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung die inhaltlich überarbeitete Polizeiverordnung der Stadt Chemnitz zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Chemnitz bestätigt. Eine Anpassung der bisherigen Fassung von 2018 hatte der Stadtrat bereits im Juni 2024 beschlossen.

Die Polizeiverordnung der Stadt Chemnitz enthält Regelungen zu umweltschädlichem Verhalten, störendem Verhalten in der Öffentlichkeit, Tierhaltung und Verunreinigungen durch Tiere sowie Fütterungsverboten wildlebender Tiere, Schutz vor Lärmbelästigungen, wie Schutz der Nachtruhe und auch durch Haus- und Gartenarbeiten, sowie weiteren öffentlichen Belangen, u. a. das Durchführen von Veranstaltungen und das Abbrennen offener Feuer. Auch das Anbringen von Hausnummern ist darin geregelt.

Die neue Fassung enthält – neben begrifflichen Änderungen sowie sprachlichen und inhaltlichen Konkretisierungen – nun eine separate Regelung für das Verbot des Bettelns durch Kinder oder in Begleitung von Kindern. Damit wird ein generelles Verbot des „Kinderbettelns“ eingeführt, unabhängig von der konkreten Art und Weise. Das Verbot verfolgt das Ziel, Kinder vor Kindeswohlgefährdungen zu schützen und die Rechte des Kindes als eigenständige Persönlichkeit zu fördern und Sorge für kindgerechte Lebensbedingungen zu tragen.

Neu ist auch die Regelung, dass es auf öffentlichen Straßen, in Grün- und Erholungsanlagen sowie auf sonstigen öffentlich zugänglichen Flächen untersagt ist, durch aufdringliches oder aggressives Verhalten, z. B. nach dem Genuss von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln, andere Personen erheblich zu belästigen oder an der Nutzung entsprechend dem Gemeingebrauch zu hindern. Für die Aufnahme der Regelung besteht in der Stadt Chemnitz, insbesondere im Stadtteil Zentrum, ein öffentliches Interesse.

Die Regelung der Anzeigepflicht von öffentlichen Veranstaltungen, die nicht dem Sächsischen Versammlungsgesetz unterfallen oder ausschließlich in einer nach der Sächsischen Versammlungsstättenverordnung hierfür genehmigten Versammlungsstätte stattfinden, ist in der neuen Fassung breiter und konkreter aufgestellt. Mit der Überarbeitung wird eine Anzeigepflicht für bestimmte öffentliche Veranstaltungen gestaffelt nach erwarteten/geplanten Teilnehmerzahlen bzw. bei einer erkennbaren Betroffenheit von Rechtsgütern Dritter oder der öffentlichen Sicherheit eingeführt. Veranstaltungen ab einer bestimmten Teilnehmerzahl sind mit einem erheblichen Planungsaufwand verbunden und erfordern eine enge Zusammenarbeit der beteiligten Behörden und Stellen. Mit der Anzeigepflicht soll sichergestellt werden, dass die Ordnungsbehörde über sämtliche Veranstaltungen ab einer bestimmten Größenordnung oder bestimmten Auswirkungen in ihrem Gemeindegebiet rechtzeitig und umfassend informiert wird. Denn nur auf dieser Grundlage kann sie die Sachverhalte bewerten und eventuell erforderliche behördliche Maßnahmen zeitnah koordinieren.

Die bisherige Regelung über das Einwerfen von Wertstoffen in die dafür vorgesehenen Sammelbehälter auf öffentlich zugänglichen Flächen entfällt aus der neuen Polizeiverordnung, da sie bereits in der Abfallsatzung der Stadt Chemnitz enthalten ist.

Die neu überarbeitete Polizeiverordnung der Stadt Chemnitz tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt dann die am 21. Juli 2018 in Kraft getretene Polizeiverordnung, einschließlich der redaktionellen Änderung vom 31. August 2018, sowie der Anpassung nach dem Stadtratsbeschluss im Juni 2024, die am 3. August 2024 in Kraft getreten war, außer Kraft.