Der Stadtrat erteilte in seiner gestrigen Sitzung gemäß Dienstleistungskonzessionsvertrag seine Zustimmung für das Entgeltblatt Abwasserentsorgung des Versorgers eins für die Entsorgung von Abwasser im Gebiet der Stadt Chemnitz (AEB Abwasser) und für das Entgeltblatt des Versorgers eins für die Übernahme und Behandlung von Abwasser aus abflusslosen Gruben, Abwasserschlämmen aus Hauskläranlagen und Fäkalschlämmen aus Fäkaliengruben der Stadt Chemnitz jeweils gültig ab dem 1. Januar 2025.
Der Versorger eins erhebt von den Benutzer:innen aller öffentlichen Abwasseranlagen Abwasserentsorgungsentgelte auf der Grundlage der Allgemeinen Bedingungen für die Entsorgung von Abwasser im Gebiet der Stadt Chemnitz (AEBAbwasser).
Für die Einleitung von Abwasser in die öffentlichen Abwasseranlagen (im Wesentlichen Betriebskosten) erhebt der Versorger eins bei Einleitung in öffentliche Kanäle und Reinigung durch eine Kläranlage ab dem 1. Januar 2025 für Schmutzwasser 1,88 Euro pro Kubikmeter und für Niederschlagswasser 0,54 pro Quadratmeter.
Das Entgeltblatt wird im Amtsblatt vom 20. Dezember 2024 veröffentlicht.
Hintergrund:
Gemäß Dienstleistungskonzessionsvertrag übernahm ab dem 1. Januar 2003 die damalige Stadtwerke Chemnitz AG, die seit 2010 als eins energie in sachsen GmbH & Co. KG (Versorger eins) firmiert, von der Stadt Chemnitz die Aufgabe der Abwasserbeseitigung als Konzessionär.
Mit dem 1. Nachtrag vom 12. Januar 2012 erfolgte eine Konkretisierung des Dienstleistungskonzessionsvertrages, die insbesondere vor dem Hintergrund der sich seit Vertragsschluss fortentwickelten Rechtslage erforderlich wurde. Der 1. Nachtrag gilt seit dem 1. Januar 2013.
Der Versorger eins erfüllt alle der Stadt gesetzlich zugewiesenen Aufgaben der Abwasserbeseitigung, soweit diese nicht im Dienstleistungskonzessionsvertrag dem Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz (ESC) zugewiesen sind. Dem Versorger eins obliegt im Entsorgungsgebiet der Stadt die Durchführung aller Tätigkeiten technischer und kaufmännischer Art, die für den ordnungsgemäßen Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen der Stadt erforderlich sind.