Das Bürgeramt der Stadt Chemnitz weist darauf hin, dass die Änderungen, die seit 1. Mai 2025 für die Beantragung von Personaldokumenten gelten, zu beachten sind.
Verwendung digitaler Lichtbilder
Für die Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen und Reiseausweisen (jeweils auch als vorläufige Dokumente) sowie Aufenthaltstiteln sind seit dem 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Lichtbilder zugelassen. Übergangsweise werden für Personalausweise und Reisepässe bis zum 31. Juli 2025 noch papiergebundene Lichtbilder akzeptiert.
Die digitalen Lichtbilder müssen in einem zertifizierten Verfahren erstellt werden. Dies kann zum einen bei der Antragstellung direkt in der Behörde erfolgen. Die Meldebehörde, die Ausländerbehörde und alle Bürgerservicestellen im Stadtgebiet wurden dafür mit entsprechender Technik ausgestattet. Die Gebühr für die Aufnahme des Lichtbildes in der Behörde beträgt 6 Euro.
Das Lichtbild kann auch von einem zertifizierten Fotografen angefertigt werden.
Übersicht der registrierten Dienstleister
Übersicht der teilnehmenden Filialen der Drogeriemarktkette dm
Es wird empfohlen, Lichtbilder für Säuglinge und Kleinkinder bei zertifizierten Fotografen oder den dm-Filialen erstellen zu lassen.
Direktversand von Personaldokumenten
Seit dem 1. Mai 2025 gibt es zudem die Möglichkeit, fertiggestellte Personalausweise und Reisepässe von der Bundesdruckerei direkt an die Wohnungstür liefern zu lassen. Das Dokument wird dann von einer/m Zusteller:in persönlich übergeben. Der Service kostet 15 Euro pro Dokument zusätzlich zur Gebühr des Personalausweises oder Reisepasses.
Der Direktversand ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und auch nicht in jedem Fall möglich. Alles Wissenswerte dazu ist im Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz zu finden.
Das Bürgeramt weist insbesondere anlässlich des Beginns der Ferien- und Reisezeit nochmals darauf hin, die Gültigkeit der Personalausweise und Reisepässe zu überprüfen.