Gebühren der Städtischen Musikschule Chemnitz steigen
Neue Gebührensatzung tritt am 1. Dezember 2024 in Kraft
Der Stadtrat hat in seiner gestrigen Sitzung die Erhöhung der Gebühren der Städtischen Musikschule beschlossen. Ab dem 1. Dezember erhöht sich die Gebühr um jeweils 1,50 Euro je Angebot je Monat.
Grund dafür sind die steigenden Kosten durch die Festanstellung von Musikschulpädagogen an der Städtischen Musikschule Chemnitz. Durch die Gebührenerhöhung kann ein Beitrag von ca. 43.000 Euro zur Refinanzierung erreicht werden.
Die Jahresgebühr für das „Elementare Musikerziehen“, für Kinder zwischen dem 4. Lebensmonat bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres, steigt von 234 Euro auf 252 Euro. Die Jahresgebühr der musikalischen Grundausbildung in Gruppen mit maximal sechs Schüler:innen von der Vorschule bis Ende des 4. Schuljahres, steigt von 234 Euro auf 252 Euro. Die Jahresgebühr für den Instrumental- und Vokalunterricht im Hauptfach im Einzelunterricht steigt von 840 Euro auf 858 Euro.
Die Jahresgebühr für den Kombiunterricht, bestehend aus wöchentlichem Einzelunterricht von 30 Minuten, oder Paarunterricht von 45 Minuten, oder Gruppenunterricht mit drei Schüler:innen von 60 Minuten, steigt von 474 Euro auf 492 Euro. Die Jahresgebühr für den Tanz- und Gruppenunterricht ab vier Schüler:innen steigt von 234 Euro auf 252 Euro. Die Jahresgebühr für die Ensemble- und Ergänzungsfächer steigt von 120 Euro auf 138 Euro.
Das Instrumentenkarussell richtet sich an Schüler:innen im Vorschuljahr und umfasst vier mal vier Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Die Gebühr steigt von 140 Euro auf 149 Euro.