Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz
Pressemitteilung: 75

Daten für neuen Mietspiegel werden erhoben

Angeschriebene Bürger:innen sind zur Auskunft verpflichtet

In diesen Tagen erhalten ausgewählte Haushalte per Post einen Fragebogen der Stadt Chemnitz, in dem sie gebeten werden, Daten über ihre Mietverhältnisse anzugeben. Mithilfe dieses Fragebogens soll ein aktueller und umfassender Mietspiegel erstellt werden.

Alle vier Jahre, zuletzt im Jahr 2021, erstellt die Stadt Chemnitz einen neuen Mietspiegel, um zu klären, wie viel eine Mietwohnung kosten darf. Der Mietspiegel wird alle zwei Jahre entsprechend der aktuellen Wirtschaftslage angepasst. In diesem Jahr muss der Mietspiegel neu erstellt werden.

Um ein realistisches Bild des Chemnitzer Mietwohnungsmarktes und der gezahlten Mieten für den Mietspiegel zu erhalten, benötigt die Stadt Chemnitz möglichst viele Informationen von Mieter:innen über deren Mietverhältnisse. Die Befragten wurden zufällig aus dem Einwohnermelderegister ausgewählt.

Für die Befragung ist eine Auskunftspflicht der kontaktierten Bürger:innen gesetzlich vorgeschrieben. Das bedeutet, dass sie verpflichtet sind, die abgefragten Informationen zu geben.

Bei Fragen können sich Bürger:innen, die zur Auskunftserteilung aufgefordert wurden, an die Servicenummer 115 wenden oder ihre Anliegen per E-Mail an d115(at)stadt-chemnitz.de übermitteln.