Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz
Pressemitteilung: 535

Bestimmte Medikamente auf Reisen mitnehmen

Beglaubigung von Bescheinigungen ab 1. September nur noch mit Termin möglich

Ab Dienstag, dem 1. September, sind Beglaubigungen von Bescheinigungen zur Mitnahme von Betäubungsmitteln (z. B. starke Schmerzmittel) auf Reisen, die das Amt für Gesundheit und Prävention der Stadt Chemnitz ausstellt, nur noch nach vorheriger Terminbuchung möglich.

Die Terminvereinbarung erfolgt über das Beteiligungsportal des Amtsärztlichen Dienstes der Stadt Chemnitz. Bürger:innen werden gebeten, vor ihrer Reise rechtzeitig einen Termin zu buchen.

Terminbuchung Amtsärztlicher Dienst für Bürger:innen der Stadt Chemnitz

Die Regelung betrifft die Beglaubigung von Bescheinigungen zum Mitführen von Betäubungsmitteln während einer ärztlichen Behandlung, sofern die Bescheinigung von einer in Chemnitz praktizierenden Ärztin oder einem praktizierenden Arzt ausgestellt wurde.


Hintergrund
Ärztlich verschriebene Betäubungsmittel dürfen nur für die Dauer einer Reise (maximal 30 Tage) in angemessener Menge als persönlichen Reisebedarf im grenzüberschreitenden Verkehr mitgenommen werden. Betroffene sind verpflichtet, eine durch das Gesundheitsamt beglaubigte Bescheinigung der verschreibenden Ärztin oder des verschreibenden Arztes vorzuweisen.
Die Betäubungsmittel dürfen nur von der Person, der sie verschrieben wurden, mitgeführt werden.


Weitere Informationen zur Leistung unter:
Amtsärztliche Zeugnisse / Gutachten