Bis Ende Februar 2025 müssen im Wasserwerkspark neun markierte Bäume gefällt, abgetragen bzw. von deren Totholz befreit werden. Bei diesen Arbeiten handelt es sich ausnahmslos um dringliche Maßnahmen, die der Erhaltung bzw. Herstellung der Verkehrssicherheit an Grundstücksgrenzen oder stark begangenen Wegen dienen.
Sie sind gesetzlich zulässig und wurden von der Unteren Naturschutzbehörde freigegeben. Das Holz der gefällten Bäume verbleibt als wertvolles Totholz für Insekten, Pilze, Moosen und Flechten im Wald.
Etliche Altbäume im Flächennaturdenkmal „Hangwald am Wasserwerkspark“ weisen starke Schäden auf. Sie leiden unter den zunehmend trockenen Sommern.
Entgegen des Namens „Wasserwerkspark“ handelt es hierbei um einen Wald im Sinne des Sächsischen Waldgesetzes, also nicht um eine Parkanlage nach Grünanlagensatzung.
Deshalb werden auch nicht die Regelungen der kommunalen Baumschutzsatzung, sondern die der Forstbewirtschaftung angewendet.