Im Zeitraum vom 1. Oktober 2026 bis 28. Februar 2027 werden 123 Bäume im öffentlichen Grün gefällt (siehe beigefügte Liste). Bei diesen Arbeiten handelt es sich ausnahmslos um dringliche Maßnahmen, die der Erhaltung bzw. Herstellung der Verkehrssicherheit dienen. Während der kontinuierlich stattfindenden Baumkontrollen war festgestellt worden, dass an diesen Bäumen umgehender Handlungsbedarf besteht.
Die meisten Fällungen sind in der Grünanlage „0606 Markersdorf Nord/FZ-Wilhelm-Firl-Straße“ (zwölf Fällungen) sowie in den Grünanlagen entlang der Markersdorfer Straße in den Anlagen „0588 Markersdorfer Straße/Teich“ und „FV 0589 Meinersdorfer Straße/Markersdorfer Straße“ (gesamt 23 Fällungen) erforderlich.
Alle Gehölzunterhaltungsmaßnahmen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht sind gesetzlich zulässig und stellen keinen Verstoß nach §39 BNatSchG oder §25 SächsNatSchG dar.
Das Holz der gefällten Bäume wird Eigentum des mit der Baumfällung beauftragten Unternehmens.
Über die Baumpflanzungen als Ersatz wird zu gegebener Zeit gesondert informiert