Öffentliche Bekanntmachung:
Bekanntmachung der Stadt Chemnitz über die beabsichtigte Einziehung eines Teilabschnittes einer Straße nach § 8 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG)
(Az: 66.13/2026/0217356)
1. Straßenbeschreibung
Teilfläche der Ortsstraße „Falkestraße“ auf dem Flurstück T.v. 1697/4, Gemarkung Chemnitz
Blatt-Nr. 271
2. Absichtserklärung
Eine Teilfläche der unter 1. bezeichneten Straße soll auf der Grundlage des § 8 SächsStrG auf einer Fläche von 105 m² eingezogen werden. Mit der Einziehung entfallen entsprechend § 8 (5) SächsStrG Gemeingebrauch (§ 14 SächsStrG) und Sondernutzung (§ 18 SächsStrG).
3. Einsichtnahme/Bekanntmachung
Nach § 8 (4) des SächsStrG wird die Absicht der Einziehung hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Einwendungen dagegen können innerhalb von drei Monaten bei der Stadt Chemnitz vorgebracht werden. Im Technischen Rathaus, Friedensplatz 1, Verkehrs- und Tiefbauamt, liegt die Flurkarte mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 488-7741 zur Einsichtnahme aus. Zusätzlich ist der Lageplan mit der Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Chemnitz unter www.chemnitz.de/bekanntmachungen einsehbar.
Chemnitz, den 08.10.2026
Thomas Blankenhagel
amt. Amtsleiter
Verkehrs- und Tiefbauamt