Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Versickerung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser beantragen
Das Einleiten von Stoffen in das Grundwasser durch Versickerung von Niederschlagswasser bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis.
Die Versickerung des Niederschlagswassers kann jedoch erlaubnisfrei erfolgen, wenn ausnahmslos alle Anforderungen der §§ 3 bis 6 der Erlaubnisfreiheits-Verordnung (ErlFreiVO) erfüllt sind. Es ist durch den Grundstückseigentümer/ Bauherrn eigenverantwortlich zu prüfen, ob die betreffenden Anforderungen erfüllt sind. Hierfür kann das Formular "Versickern von Niederschlagswasser - Prüfkriterien Erlaubnisfreiheit" verwendet werden.
Werden die Anforderungen nicht oder nur teilweise erfüllt, so ist für die Einleitung des Niederschlagswassers ins Grundwasser ein Antrag bei der unteren Wasserbehörde zu stellen.
Erlaubnispflichtig sind z. B. alle Versickerungsvorhaben,
- bei denen belastetes Niederschlagswasser anfällt (in Industrie- und Gewerbegebieten bzw. von gewerblich genutzten Flächen oder von kupfer-, zink- und bleigedeckten Dächern),
- bei Versickerungsvorhaben in Gebieten mit schädlichen Bodenveränderungen bzw. Verdachtsflächen,
- in Gebieten mit Altlasten oder Altlastenverdachtsflächen,
- in Heilquellen- oder Trinkwasserschutzgebieten,
- auf außerhalb des Wasseranfalls liegenden Grundstücken
Kosten (minimum): 60,00 Euro
Kosten (maximum): 10.000,00 Euro
- Antrag auf Erlaubnis für das Versickern von Niederschlagswasser (Original)
-
Flurkarte
Maßstab 1 : 1000 -
Entwässerungsplan
Maßstab 1 : 1000 oder 1 : 500 - Nachweis der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes
- Bemessung der Versickerungsanlage
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-3627
- Telefon: 0371 488-3620
- Fax: 0371 488-3698
Antwortdokumente:
- Erlaubnisbescheid oder Ablehnungsbescheid
- Gebührenbescheid
Zustellung:
- grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
- § 46 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz i. V. m.
- Erlaubnisfreiheitsverordnung des Freistaates Sachsen
Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.