Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Landeserziehungsgeld beantragen
Das Landeserziehungsgeld ist eine vom Freistaat Sachsen gewährte Familienleistung für Eltern im 2. oder im 3. Lebensjahr des Kindes.
Es orientiert sich an der Höhe des Familieneinkommens und ist keine Entgeltersatzleistung.
Mit dem Landeserziehungsgeld soll es Eltern erleichtert werden, sich für eine längerfristige eigene häusliche Betreuung zu entscheiden und z. B. die vollen drei Jahre der gesetzlichen Elternzeit in Anspruch zu nehmen.
Landeserziehungsgeld kann beantragen, wer
- seinen Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Sachsen hat
- mit einem nach dem 31.12.2006 geborenen Kind, für das ihm die Personensorge zusteht, in einem Haushalt lebt und es selbst betreut und erzieht
- keine oder keine volle Erwerbstätigkeit (max. 30 Wochenstunden) ausübt
- für das zur Leistung berechtigte Kind keinen mit staatlichen Mitteln geförderten Platz in einer Kindertageseinrichtung oder geförderte Kindertagespflege in Anspruch nimmt
- die sonstigen Voraussetzungen zum Bezug von Bundeserziehungsgeld erfüllt
Der Antrag kann frühestens 3 Monate vor Beginn des gewählten Leistungszeitraumes gestellt werden. Das Landeserziehungsgeld wird rückwirkend nur für den Lebensmonat vor Antragseingang gewährt.
- Antrag auf Landeserziehungsgeld (Original)
-
Einkommensnachweise
(Kopie)
Bei Beantragung im 2. Lebensjahr des Kindes ist das Einkommen des Ehe- bzw. Lebenspartners aus dem Jahr der Geburt des Kindes maßgebend.
Bei Beantragung im 3. Lebensjahr des Kindes ist das Einkommen des Ehe- bzw. Lebenspartners aus dem Jahr nach der Geburt des Kindes maßgebend. -
Arbeitszeitbestätigung über Erwerbstätigkeit während des Bezugszeitraumes
(Original; Anlage des Antrages)
Nur erforderlich, wenn der Berechtigte während des Bezugszeitraumes des Landeserziehungsgeldes einer Erwerbstätigkeit nachgeht. -
Einkommensnachweise über Erwerbstätigkeit während des Bezugszeitraumes
(Original, Anlage des Antrages)
Nur erforderlich, wenn der Berechtigte während des Bezugszeitraumes einer Erwerbstätigkeit nachgeht. -
Aktuelle Bestätigung über die Kindergeldzahlung
(Kopie)
Nur erforderlich, wenn weitere Kinder im Haushalt leben. -
Feststellungsbescheid über Schwerbehinderung
(Kopie)
Nur erforderlich, wenn der Freibetrag nach dem Einkommenssteuergesetz geltend gemacht werden soll. -
Nachweis über Unterhaltszahlungen
(Kopie)
Nur erforderlich, wenn diese Zahlungen als Absetzungsbeträge vom zu berücksichtigenden Einkommen geltend gemacht werden sollen.
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
- gesetzlicher Vertreter
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- schriftlich per Post
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-5011
- Fax: 0371 488-5091
- E-Mail: soziale.leistungen@stadt-chemnitz.de
Antwortdokumente:
- Bewilligungsbescheid
Zustellung:
- grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
- Sächsisches Landeserziehungsgeldgesetz
- Bundeserziehungsgeldgesetz
Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.
Freistaat Sachsen
https://www.familie.sachsen.de/22727.html
Wer kann Landeserziehungsgeld beantragen?
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Selbständige
- Beamtinnen und Beamte
- Studierende
- Auszubildende
- Erwerbslose
- Hausfrauen und Hausmänner
Was muss bei der Beantragung von Landeserziehungsgeld beachtet werden?
Bei einer Beantragung beginnend im 2. Lebensjahr des Kindes wird das Landeserziehungsgeld wie folgt gezahlt:
- für 5 Monate beim 1. Kind
- für 6 Monate beim 2. Kind
- für 7 Monate ab dem 3. Kind
Bei einer Beantragung beginnend im 3. Lebensjahr des Kindes wird das Landeserziehungsgeld wie folgt gezahlt:
- für 9 Monate beim 1. und beim 2. Kind
- für 12 Monate ab dem 3. Kind
Ein Lebensmonat dauert jeweils vom Tagesdatum der Geburt in einem Monat bis zum Tag vor dem Geburtsdatum im nächsten Monat.
Wie hoch ist das Landeserziehungsgeld?
- für das 1. Kind: 150,00 Euro
- für das 2. Kind: 200,00 Euro
- für das 3. Kind: 300,00 Euro
Welches Einkommen ist maßgebend und wie erfolgt die Berechnung?
Die Höhe der Einkommensgrenzen richtet sich nach dem Familienstand und der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder.
Die Einkommensgrenzen für ein ungemindertes Landeserziehungsgeld betragen:
- bis 24.600,00 Euro bei Verheirateten, die nicht dauernd getrennt leben, und bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften oder Lebenspartnerschaften
- bis 21.600,00 Euro bei Alleinerziehenden
- jeweils zuzüglich 3.140,00 Euro für jedes weitere im Haushalt lebende Kind, für das Kindergeld gewährt wird
Das anspruchsbegründende Kind kann nicht als weiteres Kind berücksichtigt werden.
Übersteigt das Einkommen die Einkommensgrenzen, so führt dies zur Minderung oder zum Wegfall des Landeserziehungsgeldes.
Ab dem dritten Kind wird das Landeserziehungsgeld einkommensunabhängig in voller Höhe gewährt. Eine Einkommensprüfung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Kann Landeserziehungsgeld auch bezogen werden, wenn das Kind eine Kindertageseinrichtung besucht?
- eine Berufsausbildung absolviert wird
- ein Studium oder eine Schulausbildung absolviert wird
- die Kindertagesstätte nur zur Eingewöhnung stundenweise besucht wird
- ein ärztliches Attest ausweist, dass der Besuch einer Kindertageseinrichtung für die Entwicklung des Kindes erforderlich ist
- der Berechtigte die Betreuung seines Kindes aus wichtigem Grund unterbrechen muss
- ein Härtefall vorliegt