Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Erzeugernummer für das elektronische Nachweisverfahren über gefährliche Abfälle beantragen
Firmen, bei denen im Jahr mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle anfallen (Abfallerzeuger), benötigen eine behördliche Erzeugernummer für das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV).
Die untere Abfallbehörde im Umweltamt Chemnitz erteilt Erzeugernummern auf Antrag und gegen Gebühr.
Gefährliche Abfälle sind Abfälle mit gesundheits- oder umweltgefährdenden Eigenschaften. Gefährliche Abfälle sind in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) durch eine Schlüsselnummer mit Stern (*) erkennbar.
Für die Verwertung oder Beseitigung von gefährlichen Abfällen gelten gesetzliche Nachweis- und Registerpflichten.
Im Antrag muss ein von der Firma beauftragter Mitarbeiter, der die elektronische Abfallnachweisführung persönlich betreut, mit persönlicher E-Mail-Adresse und ggf. persönlicher Signaturkarte angegeben werden.
Formulare
Kosten (maximal): 80,00 Euro
-
Antrag auf Erteilung einer Erzeugernummer
(Original)
Nur erforderlich, wenn im Jahr mehr als 2 Tonnen gefährlicher Abfall entsorgt werden muss.
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
- schriftlich per Post
- schriftlich per Fax
- Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag kann eingescannt (pdf-, jpg-Datei) und per E-Mail an holger.groth@stadt-chemnitz.de oder thomas.lutzke@stadt-chemnitz.de gesendet werden.
- Alternativ ist die Registrierung der Betriebsdaten unter http://www.zks-abfall.de mit Signaturkarte oder ohne Signaturkarte mit Übermittlung des elektronischen Schlüssels durch das Umweltamt, möglich.
- Registrierung: https://www.s-trust.de/service_support/signaturkarten/infocenter_eanv/index.htm
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-3633 (Herr Groth)
- Fax: 0371 488-3698
- E-Mail: holger.groth@stadt-chemnitz.de
- Telefon: 0371 488-3653 (Herr Lutzke)
- Fax: 0371 488-3698
- E-Mail: thomas.lutzke@stadt-chemnitz.de
Antwortdokumente:
- Erzeugernummer und Gebührenbescheid mit Überweisungsvordruck und Hinweisen zur elektronischen Registrierung
Zustellung:
- grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
- vorab als Fax oder E-Mail möglich, wenn gewünscht
- § 28 Abs. 1 Nachweisverordnung (NachwV) in Verbindung mit
- § 41 ff. Kreislaufwirtschafts- und AbfallG
Die Erzeugernummer kann auch beim Portal http://www.zks-abfall.de oder anderen Portalen zum elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) beantragt werden.
Dazu wird ein Internetzugang, eine E-Mail-Adresse, eine elektronische Signaturkarte (qualifizierte Signatur) und ein Signaturkartenlesegerät benötigt. Nach der Kontoeröffnung kann über die Betriebsregistrierung mit Registrierungsauftrag eine Erzeugernummer elektronisch beantragt werden.
Zum Unternehmen gehören verschiedene Betriebsteile, muss für jede Anschrift eine gesonderte Erzeugernummer beantragt werden?
Als Firma habe ich verschiedene Baustellen im Stadtgebiet, muss ich für jede eine separate Erzeugernummer beantragen?
Benötigen Bürger mit gefährlichen Abfällen (Problemstoffe) eine Erzeugernummer?
Informationen unter http://www.asr-chemnitz.de/Abfallentsorgung/Problemstoffe/Entsorgung.htm
oder
ASR Abfallberatung
Blankenburgstraße 62
09114 Chemnitz
oder
ASR Abfallberatung
PF 13 43
09072 Chemnitz
Telefon: 0371 4095-102
E-Mail: abfallberatung@asr-chemnitz.de