Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Auskunft aus dem Sächsischen Altlastenkataster (SALKA) beantragen
Der Inhalt der Datenbank SALKA besteht gemäß Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft über das Sächsische Altlastenkataster (VwV SächsAltK) aus dem Sächsischen Altlastenkataster und dem Archiv zum Sächsischen Altlastenkataster.
Im SALKA werden Daten zu Grundstücken, für die zukünftig weitere Maßnahmen nach Bundes-Bodenschutzgesetz (BodSchG) erforderlich sind oder erforderlich werden können, unter folgenden Kategorien und der Angabe des zukünftigen Handlungsbedarfs gespeichert:
- altlastverdächtige Fläche – mit Handlungsbedarf Belassen oder Erkunden
- Altlast – mit Handlungsbedarf Sanierungsuntersuchung, Sanierung
- sanierte Altlast – nach Abschluss der erforderlichen Sanierungsmaßnahme mit Handlungsbedarf Überwachen oder Belassen.
Im Archiv des Sächsischen Altlastenkatasters werden Daten zu Grundstücken, für die keine weitere Bearbeitung nach Bundes-Bodenschutzgesetz mehr erforderlich ist und auch zukünftig nicht mehr erforderlich sein wird, abgelegt.
Altlastverdächtige Flächen im Sinne des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (BBodSchG) sind Grundstücke, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen besteht.
Altlasten sind
- stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen) und
- Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stillegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte)
durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.
Auskünfte aus dem SALKA werden aus unterschiedlichen Gründen beantragt, z. B.:
- Grundstückskauf oder -verkauf
- Immobilienbewertung
- Gutachtenerstellung
- Bau- oder Umnutzungsvorhaben
- Brachenrevitalisierung
- Beantragung von Fördermitteln.
Formulare
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je nach Aufwand: 33,68 Euro pro angefangene halbe Stunde
im Kostenrahmen bis 410,00 Euro (nach aktuellem Sächsischen Kostenverzeichnis)
Zahlungsweise:
- per Überweisung
- Antrag (Formular)
- Lageplan (Kopie)
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
- gesetzlicher Vertreter
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
- schriftlich per Post
- schriftlich per Fax
- formlos per E-Mail
- per E-Mail durch Anhängen des ausgefüllten Formulars und der ggf. erforderlichen Unterlagen im PDF-Format
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
- Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-3680 (Frau Dr. Wildemann)
- Telefon: 0371 488-3663 (Frau Dr. Götze)
- Telefon: 0371 488-3664 (Frau Uhlig)
Antwortdokumente:
- Auskunft mit Kostenfestsetzungsbescheid
Zustellung:
- die Zustellung der Antwortdokumente erfolgt per Post, E-Mail oder Fax
- alternativ kann bei der Antragstellung vereinbart werden, dass die Antwortdokumente persönlich oder durch einen Bevollmächtigten abgeholt werden
Das Recht auf Auskunft aus dem Sächsischen Altlastenkataster wird nach den Vorschriften des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes (SächsUIG) gewährt.
Gegen den Kostenfestsetzungsbescheid können Sie Widerspruch einlegen.