Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Raumnutzung in Verwaltungsgebäuden der Stadt Chemnitz beantragen
Die Überlassung von Räumen in Verwaltungsgebäuden der Stadt Chemnitz an Dritte erfolgt auf Grundlage der Benutzungsordnung.
- Antrag auf kurzzeitige Überlassung von Räumen in Verwaltungsgebäuden der Stadt Chemnitz (Original)
-
Nachweis der Gemeinnützigkeit (Steuerbefreiung des Finanzamts, Eintragung Verein)
(Kopie)
nur erforderlich bei Antragstellung durch Vereine, Träger der Jugendhilfe, Selbsthilfegruppen (siehe § 6 der Benutzungsordnung)
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
- schriftlich per Post
- schriftlich per Fax
- formlos per E-Mail
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-1255
- Telefon: 0371 488-1721
- Fax: 0371 488-1799
- Nutzungs-/ Mietvertrag
- Rechnung
Zustellung:
- per Post oder E-Mail
- durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
- vorherige telefonische Anmeldung/Absprache wird empfohlen
- Abgabe min. 3 Wochen vor der Veranstaltung
- Nutzungszweck-, Zeit-, Ort und Teilnehmerzahl angeben
- Einschränkungen bei der Benutzung von Räumen des Rathauses - siehe: § 3 der Benutzungsordnung
Wo finde ich die Benutzungsordnung?
Welche Häuser/Objekte betrifft dies?
- Rathaus Chemnitz
- Moritzhof, Bahnhofstraße 53
- Rathaus Kleinolbersdorf- Altenhain
- Technisches Rathaus
- weitere vermietbare Räume befinden sich in der Anlage zur Benutzungsordnung