Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Zuwendung zur Durchführung von Schulklubs beantragen
Das Schulamt fördert Schulklubs in Oberschulen, Förderschulen und Gymnasien im Rahmen des schulischen Ganztagsangebotes. Zuschüsse werden nur bewilligt, wenn eine zweckentsprechende Mittelverwendung gewährleistet ist.
Die Zuwendung erfolgt in Höhe von grundsätzlich 50 % der Zuwendung der Sächsischen Aufbaubank (SAB) für den Schulklubbetrieb im Ganztagsangebot. Die Leistungserbringung erfolgt für junge Menschen, die Schulen der Stadt Chemnitz besuchen. Für die Gewährung einer Zuwendung ist ein inhaltliches Konzept vorzulegen.
Die Anträge sind bis zum 30. November des laufenden Haushaltsjahres für das folgende Schuljahr im Schulamt einzureichen.
Dem Antragsformular sind beizufügen:
- pädagogische Aufgabenbeschreibung,
- Personalplanung,
- die Zustimmung der Schulkonferenz zur Betreibung eines Schulklubs,
- die aktuelle Kooperationsvereinbarung zwischen der Schule und dem Antragsteller,
- zeitliche Planung/Öffnungszeiten und
- Angaben zur Raumnutzung
Die Zuwendung wird in Form einer Anteilsfinanzierung und für die Dauer eines Schuljahres gewährt.
Formulare
Downloads
- Antrag auf Bewilligung einer kommunalen Zuwendung (Original)
- Finanzierungsplan (Original)
-
Kooperationsvereinbarung zwischen Schule und Antragsteller
(Original)
- pädagogische Aufgabenbeschreibung
- Personalplanung
- Zustimmung der Schulkonferenz zur Betreibung eines Schulklubs
- zeitliche Planung / Öffnungszeiten
- Angaben zur Raumnutzung
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- schriftlich per Post
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-4056 (Frau Leuschner)
- Zuwendungsbescheid
Zustellung:
- grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.