Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Kampfmittelfund/ Bombenfund melden
Bei Auffinden von Gegenständen, die Kampfmittel darstellen können, ist das Ordnungsamt oder die Polizeidirektion Chemnitz (außerhalb der Dienstzeiten des Ordnungsamtes bzw. bei Nichterreichbarkeit) zu verständigen.
Bitte geben Sie bei der Meldung folgende Informationen an:
- Genaue Beschreibung des Fundortes
- Wird die Fundstelle durch eine Person abgesichert, wie ist diese erreichbar?
- Etwaige Größe und Form des gefundenen Gegenstandes
- Wurde die Polizei bereits verständigt?
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Finder oder Beauftragten
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- telefonisch
Hilfe bei der Beantragung:
während der Dienstzeit: Stadt Chemnitz, Ordnungsamt, Sachgebiet Allg. Polizeirecht
- Telefon: 0371 488-3221
- Telefon: 0371 488-3225
- Telefon: 0371 488-3220
außerhalb der Dienstzeit: Polizeidirektion Chemnitz
- Telefon: 0371 387-100 oder
- Notruf: 110
- Sächsische Kampfmittelverordnung,
- Verwaltungsvorschrift Kampfmittelbeseitigung,
- Sächsisches Polizeigesetz
Wie muss ich mich als Finder verhalten?
- Etwaige Arbeiten an der Fundstelle sind umgehend einzustellen
- Der Fundort ist zu sichern. Dabei ist auf die eigene Sicherheit und die Dritter zu achten
- Kampfmittel dürfen nicht angefasst oder bewegt werden
- Ordnungsamt bzw. Polizei sind schnellstens zu informieren
Wer darf Kampfmittel entsorgen und vernichten?
Wie gefährlich sind Kampfmittel?
Unbedingt auf Eigen- und Drittsicherung achten!
Fundsache nicht anfassen oder bewegen!