Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Aufenthaltstitel beantragen
Die Aufenthaltserlaubnis ist stets zeitlich befristet. Sie wird zu den in den im Aufenthaltsgesetz genannten Aufenthaltszwecken (familiäre Gründe; Studium und Ausbildung; Erwerbstätigkeit; völkerrechtlichen, humanitären und politischen Gründe) erteilt. Die gesetzliche Grundlage wird im Dokument vermerkt.
Seit dem 1. September 2011 wird sie als elektronischer Aufenthaltstitel als Multifunktionskarte im Kreditkartenformat ausgestellt. Dafür werden bei einer persönlichen Vorsprache die Fingerabdrücke abgenommen, es wird ein biometrisches Passfoto benötigt und eine Unterschriftsleistung ist erforderlich.
Bei Verlängerung sollte der Antrag möglichst sechs Monate vor Ablauf der bisherigen Aufenthaltserlaubnis gestellt werden.
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Antrag
(Original)
Weitere erforderliche Unterlagen stehen auf Seite 4 des jeweiligen Antrages!
- Antragsteller persönlich
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- schriftlich per Post
- Der Vorgang kann auch direkt ONLINE ausgelöst werden. Bitte folgen Sie dafür dem Link "Online beantragen" unter Formulare.
Weitere Hinweise:
- Den Antrag können Sie in den Briefkasten der Ausländerbehörde (neben dem Zimmer 3.032) oder in den Fristenbriefkasten des Hauses am Eingang Düsseldorfer Platz einwerfen oder per Post an die Ausländerbehörde senden.
Eine persönliche Antragsabgabe ist nicht erforderlich.
Sie erhalten später eine Unterlagenanforderung und einen Termin für die Abgabe der biometrischen Daten.