Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Fundsachen: Versicherungsbescheinigung ausstellen lassen
Eigentümer können sich auf Antrag eine Versicherungsbestätigung ausstellen lassen.
Diese dient der Versicherung als Nachweis, dass der verlorene Gegenstand nicht im Fundbüro abgegeben wurde.
Meist wird die Versicherungsbestätigung für Fahrräder, Hörgeräte oder Handys ausgestellt, andere Gegenstände sind aber auch möglich.
Downloads
11,80 Euro pro Versicherungsbescheinigung
-
Versicherungsbestätigung
(Original)
Die Versicherungsbestätigung wird bei der Vorsprache im Fundbüro ausgefüllt. - Angaben zum Gegenstand
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- Vertreter (muss Angaben zum Eigentümer und zum Gegenstand machen können)
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 115
- Fax: 0371 488-3399
- E-Mail: fundbuero@stadt-chemnitz.de
Antwortdokumente:
- Versicherungsbestätigung
Zustellung:
- sofortige Aushändigung
Satzung der Stadt Chemnitz über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten Tarifgruppe 3, Tarifnummer 1.1