Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Kraftfahrzeug online zulassen und abmelden
Mit "i-Kfz Stufe 4" haben Sie die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen Fahrzeuge online an-, um- oder abzumelden – ohne Wege- und Wartezeiten, unabhängig von unseren Öffnungszeiten.
Folgende Zulassungsvorgänge sind unter bestimmten Voraussetzungen online möglich:
- Neuzulassungen,
- Wiederzulassungen,
- Umschreibungen (Halterwechsel, mit oder ohne Kennzeichenwechsel),
- Außerbetriebsetzungen,
- Adressänderungen
- Tageszulassungen von Neufahrzeugen
- Elektro- und Saisonkennzeichen
Außerdem,können Zulassungen durch juristische Personen online vorgenommen werden.
Weitere Hinweise finden Sie unter "Häufig gestellte Fragen".
Auf Grund von Wartungsarbeiten ist der Online-Dienst unter "Online beantragen" für die Leistungen der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde am Mittwoch, dem 11.12.2024 ab ca. 12:15 Uhr nicht erreichbar.
Voraussichtlich ab ca. 16:00 Uhr steht der Online-Dienst wieder zur Verfügung!
ePayment (Giropay, Visa-, Master-Card)
- § 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 18 - 32 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Wie funktioniert die Online-Zulassung?
Die genannten Zulassungsvorgänge werden komplett digital abgewickelt. Sie können sofort nach der digitalen Zulassung am Straßenverkehr teilnehmen. Hierfür erhalten Sie einen elektronischen Bescheid (Zulassungsentscheidung), der längstens zehn Kalendertage gültig ist. In dieser Zeit erhalten Sie per Post die Zulassungsunterlagen. Bei einer Neuzulassung sind das beispielsweise die Zulassungsbescheinigung Teil I und II, die Stempelplaketten und die HU-Plakette. Sobald Sie diese erhalten haben, müssen Sie die Plaketten auf dem Kennzeichen anbringen und die Zulassungsbescheinigung Teil I mitführen.
Die Fahrzeugdokumente und Plaketten weden von der Kraftfahzeugzulassungsbehörde Chemnitz mit Zustellungsurkunde verschickt.
Benötige ich Kfz-Kennzeichen am Fahrzeug vor dem ersten Losfahren?
Ja. Sie benötigen immer Kennzeichen am Fahrzeug. Außerdem müssen Sie bis zum Erhalt der Plaketten per Post den vorläufigen Zulassungsnachweis gut sichtbar in Ihr Fahzeug legen. Sobald Sie die Plaketten an den Kennzeichen angebracht haben, können Sie den vorläufigen Zulassungsnachweis aus Ihrem Fahrzeug entfernen.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um die Online-Funktionen nutzen zu können?
- Natürliche Personen müssen sich über ein bundID-Konto authentifizieren. Für die Anmeldung bei bundID benötigen Sie einen Personalausweis (nPA) oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit freigeschalteter eID-Funktion oder ein ELSTER-Zertifikat. Zugang und Fragen zur bundID für Online-Anträge: https://id.bund.de/de
- Juristische Personen nutzen "Mein Unternehmenskonto" mit ELSTER-Zertifikat.
- Zur Authentifizierung benötigen Sie ein mobiles Endgerät (Smartphone oder Tablett) mit installierter "AusweisApp2" oder ein zertifiziertes Lesegerät. Ihren Hauptwohnsitz haben Sie in der Stadt Chemnitz. Ausnahme: Die Abmeldung des Fahrzeuges ist ohne Identifizierung möglich.
- Sie nehmen am internetbasierten Zahlungsverkehr (ePayment - Giropay, Visa-, Master-Card) teil.
- Bei Zulassung von Gebrauchtfahrzeugen müssen die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie die Stempelplaketten mit einem verdeckten Sicherheitscode versehen sein. Ausnahme: Bei Wiederzlassung auf denselben Halter unter Beibehaltung des Kennzeichens und bei Außerbetriebsetzung ist die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht erforderlich.
- Für die Zulassung von Neufahrzeugen müssen Sie im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II sein und die technischen Daten des Fahrzeuges müssen beim Kraftfahrt-Bundesamt zum Abruf gespeichert sein. Abhängig vom jeweiligen Anliegen sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen.
Welche Einschränkungen gibt es?
Folgende Vorgänge können nicht online durchgeführt werden:
- Zulassungen auf minderjährige Personen,
- Zulassungvorgänge für Fahrzeuge, die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen sind,
- Zulassungsvorgänge für Fahrzeuge, welche nach § 2 Absatz 1 des Pflichtversicherungsgesetzes von der Versicherungspflicht befreit sind,
- Zulassungsvorgänge mit gleichzeitiger Änderung technischer Daten,
- Umschreibung der Fahrzeugpapiere bei Namensänderung,
- Zulassung eines aus dem Ausland importierten Fahrzeuges,
- Neuausstellung gestohlener oder verlorener Zulassungsbescheinigung Teil I und/ oder Teil II
- Umkennzeichnung nach Diebstahl oder Verlust amtlicher Kennzeichen
- Beantragung von Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen
- Beantragung eines historischen Kennzeichens
- Beantragung von roten Kennzeichen für Oldtimerfahrzeuge
- Beantragung von roten Kennzeichen für Autohändler
- Beantragung eines grünen Kennzeichens
Sie haben noch Fragen zu diesem Thema?
Nähere Informationen zu den einzelnen Zulassungsvorgängen, zum Ablauf und den Voraussetzungen erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html
Informationen zur Online-Ausweisfunktion erhalten Sie über die Internetsetien des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat
https://https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/online-ausweisen/online-ausweisen-node.html;jsessionid=171CEF99EC0056697B71275ADD46B573.live862
Für Fragen können Sie sich auch per E-Mail an kfzzulassungsbehoerde@stadt-chemnitz.de wenden.