Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Kraftfahrzeug online zulassen und abmelden


Seit 2021 können Sie viele Zulassungsvorgänge online und damit bequem von zu Hause erledigen. Mit "i-Kfz Stufe 3" haben Sie jetzt die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Fahrzeuge online an-, um- oder abzumelden – ohne Wege- und Wartezeiten, unabhängig von unseren Öffnungszeiten.

Folgende Zulassungsvorgänge sind unter bestimmten Voraussetzungen online möglich:

  • Neuzulassungen,
  • Wiederzulassungen,
  • Umschreibungen (Halterwechsel, mit oder ohne Kennzeichenwechsel),
  • Außerbetriebsetzungen,
  • Adressänderungen


Weitere Hinweise finden Sie unter "Häufig gestellte Fragen".

  • § 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • §§ 15a - 15l Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Welche Zulassungsvorgänge sind online möglich?

  • Neuzulassungen,
  • Wiederzulassungen,
  • Umschreibungen (Halterwechsel, mit oder ohne Kennzeichenwechsel),
  • Außerbetriebsetzungen sowie
  • Adressänderungen

Wie funktioniert die Online-Zulassung?

Einige der genannten Vorgänge werden "vollautomatisiert" bearbeitet. Das bedeutet, dass ihr Antrag direkt vom System geprüft wird. Damit haben Sie beispielsweise bei der Umschreibung unter Beibehaltung des Kennzeichens die Möglichkeit, das Fahrzeug sofort zu nutzen.

In anderen Fällen erhalten wir Ihren Antrag, prüfen diesen und senden Ihnen einen entsprechenden Zulassungsbescheid zu. Mit dem Bescheid erhalten Sie beispielsweise bei einer Neuzulassung die Stempelplaketten, die HU-Plakette sowie die Fahrzeugdokumente. Beachten Sie aber, dass in diesem Fall ein "Sofortiges Losfahren" nicht möglich ist. In unserem Bescheid wird Ihnen das Datum der Wirksamkeit der Zulassung mitgeteilt. Erst ab diesem Tag ist das Fahrzeug zugelassen und darf von Ihnen im Straßenverkehr genutzt werden. Die Fahrzeugdokumente und Plaketten werden von uns per Einschreiben verschickt, kalkulieren Sie insofern auch die Postlaufzeit mit ein.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um die Online-Funktionen nutzen zu können?

  • Sie sind im Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit freigeschalteter eID-Funktion. Zur Authentifizierung benötigen Sie ein zertifiziertes Lesegerät oder ein Endgerät (Smartphone oder Tablet) mit installierter "AusweisApp2". Ihren Hauptwohnsitz haben Sie in der Stadt Chemnitz.
  • Sie nehmen am internetbasierten Zahlungsverkehr (ePayment – Giropay, Visa, Master-Card) teil.
  • Ihr Fahrzeug wurde nach dem 01.01.2015 neu oder wieder für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Ausnahmen davon sind Neu- bzw. Gebrauchtfahrzeuge, für die ein Antrag auf Zulassung gestellt werden soll.
  • Bei Halterwechseln oder Wiederzulassungen: Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II muss mit einem verdeckten Sicherheitscode (Vorderseite) versehen sein.
  • Abhängig vom jeweiligen Anliegen sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen.

Welche Einschränkungen gibt es?

  • Online-Zulassungen auf minderjährige Personen bzw. juristische Personen (GmbH, OHG, AG, Vereine etc.) sind nicht möglich. Zulassungen auf Gewerbeanschriften sind ebenfalls nicht online durchführbar.
  • Es können nur "Allgemeine Kennzeichen" beantragt werden, also keine Saisonkennzeichen, keine Oldtimerkennzeichen, keine E-Kennzeichen oder Wechselkennzeichen. Auch die Zuteilung grüner Kennzeichen ist nicht möglich.
  • Online-Zulassungsvorgänge sind nicht möglich für Fahrzeuge, die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen sind. Außerdem ist es nicht möglich, Fahrzeuge online zuzulassen, welche nach § 2 Absatz 1 des Pflichtversicherungsgesetzes von der Versicherungspflicht befreit sind.
  • Die gleichzeitige Änderung technischer Daten im Rahmen einer Änderungsabnahme ist ebenfalls nicht online möglich.

Sie haben noch Fragen zu diesem Thema?

Nähere Informationen zu den einzelnen Zulassungsvorgängen, zum Ablauf und den Voraussetzungen erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html).

https://www.personalausweisportal.de/DE/Buergerinnen-und-Buerger/Online-Ausweisen/Online-Ausweisen_node.html

Für Fragen können Sie sich auch per E-Mail an kfzzulassungsbehoerde@stadt-chemnitz.de wenden.