Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Kraftfahrzeug online zulassen und abmelden
Seit 2021 können Sie viele Zulassungsvorgänge online und damit bequem von zu Hause erledigen. Mit "i-Kfz Stufe 3" haben Sie jetzt die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Fahrzeuge online an-, um- oder abzumelden – ohne Wege- und Wartezeiten, unabhängig von unseren Öffnungszeiten.
Folgende Zulassungsvorgänge sind unter bestimmten Voraussetzungen online möglich:
- Neuzulassungen,
- Wiederzulassungen,
- Umschreibungen (Halterwechsel, mit oder ohne Kennzeichenwechsel),
- Außerbetriebsetzungen,
- Adressänderungen
Weitere Hinweise finden Sie unter "Häufig gestellte Fragen".
- § 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- §§ 15a - 15l Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Welche Zulassungsvorgänge sind online möglich?
- Neuzulassungen,
- Wiederzulassungen,
- Umschreibungen (Halterwechsel, mit oder ohne Kennzeichenwechsel),
- Außerbetriebsetzungen sowie
- Adressänderungen
Wie funktioniert die Online-Zulassung?
In anderen Fällen erhalten wir Ihren Antrag, prüfen diesen und senden Ihnen einen entsprechenden Zulassungsbescheid zu. Mit dem Bescheid erhalten Sie beispielsweise bei einer Neuzulassung die Stempelplaketten, die HU-Plakette sowie die Fahrzeugdokumente. Beachten Sie aber, dass in diesem Fall ein "Sofortiges Losfahren" nicht möglich ist. In unserem Bescheid wird Ihnen das Datum der Wirksamkeit der Zulassung mitgeteilt. Erst ab diesem Tag ist das Fahrzeug zugelassen und darf von Ihnen im Straßenverkehr genutzt werden. Die Fahrzeugdokumente und Plaketten werden von uns per Einschreiben verschickt, kalkulieren Sie insofern auch die Postlaufzeit mit ein.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um die Online-Funktionen nutzen zu können?
- Sie sind im Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit freigeschalteter eID-Funktion. Zur Authentifizierung benötigen Sie ein zertifiziertes Lesegerät oder ein Endgerät (Smartphone oder Tablet) mit installierter "AusweisApp2". Ihren Hauptwohnsitz haben Sie in der Stadt Chemnitz.
- Sie nehmen am internetbasierten Zahlungsverkehr (ePayment – Giropay, Visa, Master-Card) teil.
- Ihr Fahrzeug wurde nach dem 01.01.2015 neu oder wieder für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Ausnahmen davon sind Neu- bzw. Gebrauchtfahrzeuge, für die ein Antrag auf Zulassung gestellt werden soll.
- Bei Halterwechseln oder Wiederzulassungen: Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II muss mit einem verdeckten Sicherheitscode (Vorderseite) versehen sein.
- Abhängig vom jeweiligen Anliegen sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen.
Welche Einschränkungen gibt es?
- Online-Zulassungen auf minderjährige Personen bzw. juristische Personen (GmbH, OHG, AG, Vereine etc.) sind nicht möglich. Zulassungen auf Gewerbeanschriften sind ebenfalls nicht online durchführbar.
- Es können nur "Allgemeine Kennzeichen" beantragt werden, also keine Saisonkennzeichen, keine Oldtimerkennzeichen, keine E-Kennzeichen oder Wechselkennzeichen. Auch die Zuteilung grüner Kennzeichen ist nicht möglich.
- Online-Zulassungsvorgänge sind nicht möglich für Fahrzeuge, die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen sind. Außerdem ist es nicht möglich, Fahrzeuge online zuzulassen, welche nach § 2 Absatz 1 des Pflichtversicherungsgesetzes von der Versicherungspflicht befreit sind.
- Die gleichzeitige Änderung technischer Daten im Rahmen einer Änderungsabnahme ist ebenfalls nicht online möglich.
Sie haben noch Fragen zu diesem Thema?
https://www.personalausweisportal.de/DE/Buergerinnen-und-Buerger/Online-Ausweisen/Online-Ausweisen_node.html
Für Fragen können Sie sich auch per E-Mail an kfzzulassungsbehoerde@stadt-chemnitz.de wenden.