Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Kraftfahrzeug online zulassen und abmelden


Mit "i-Kfz Stufe 4" haben Sie die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen Fahrzeuge online an-, um- oder abzumelden – ohne Wege- und Wartezeiten, unabhängig von unseren Öffnungszeiten.

Folgende Zulassungsvorgänge sind unter bestimmten Voraussetzungen online möglich:

  • Neuzulassungen,
  • Wiederzulassungen,
  • Umschreibungen (Halterwechsel, mit oder ohne Kennzeichenwechsel),
  • Außerbetriebsetzungen,
  • Adressänderungen
  • Tageszulassungen von Neufahrzeugen
  • Elektro- und Saisonkennzeichen

 

Außerdem,können Zulassungen durch juristische Personen online vorgenommen werden.

Weitere Hinweise finden Sie unter "Häufig gestellte Fragen".

 

ePayment (Giropay, Visa-, Master-Card)

  • § 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • § 18 - 32 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Wie funktioniert die Online-Zulassung?

Die genannten Zulassungsvorgänge werden komplett digital abgewickelt. Sie können sofort nach der digitalen Zulassung am Straßenverkehr teilnehmen. Hierfür erhalten Sie einen elektronischen Bescheid (Zulassungsentscheidung), der längstens zehn Kalendertage gültig ist. In dieser Zeit erhalten Sie per Post die Zulassungsunterlagen. Bei einer Neuzulassung sind das beispielsweise die Zulassungsbescheinigung Teil I und II, die Stempelplaketten und die HU-Plakette. Sobald Sie diese erhalten haben, müssen Sie die Plaketten auf dem Kennzeichen anbringen und die Zulassungsbescheinigung Teil II mitführen.

 

Die Fahrzeugdokumente und Plaketten weden von der Kraftfahzeugzulassungsbehörde Chemnitz mit Zustellungsurkunde verschickt.


Benötige ich Kfz-Kennzeichen am Fahrzeug vor dem ersten Losfahren?

Ja. Sie benötigen immer Kennzeichen am Fahrzeug. Außerdem müssen Sie bis zum Erhalt der Plaketten per Post den vorläufigen Zulassungsnachweis gut sichtbar in Ihr Fahzeug legen. Sobald Sie die Plaketten an den Kennzeichen angebracht haben, können Sie den vorläufigen Zulassungsnachweis aus Ihrem Fahrzeug entfernen.


Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um die Online-Funktionen nutzen zu können?

  • Natürliche Personen müssen sich über ein bundID-Konto authentifizieren. Für die Anmeldung bei bundID benötigen Sie einen Personalausweis (nPA) oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit freigeschalteter eID-Funktion oder ein ELSTER-Zertifikat. Zugang und Fragen zur bundID für Online-Anträge: https://id.bund.de/de
  • Juristische Personen nutzen "Mein Unternehmenskonto" mit ELSTER-Zertifikat.
  • Zur Authentifizierung benötigen Sie ein mobiles Endgerät (Smartphone oder Tablett) mit installierter "AusweisApp2" oder ein zertifiziertes Lesegerät. Ihren Hauptwohnsitz haben Sie in der Stadt Chemnitz. Ausnahme: Die Abmeldung des Fahrzeuges ist ohne Identifizierung möglich.
  • Sie nehmen am internetbasierten Zahlungsverkehr (ePayment - Giropay, Visa-, Master-Card) teil.
  • Bei Zulassung von Gebrauchtfahrzeugen müssen die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie die Stempelplaketten mit einem verdeckten Sicherheitscode versehen sein. Ausnahme: Bei Wiederzlassung auf denselben Halter unter Beibehaltung des Kennzeichens und bei Außerbetriebsetzung ist die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht erforderlich.
  • Für die Zulassung von Neufahrzeugen müssen Sie im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II sein und die technischen Daten des Fahrzeuges müssen beim Kraftfahrt-Bundesamt zum Abruf gespeichert sein. Abhängig vom jeweiligen Anliegen sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen.

Welche Einschränkungen gibt es?

Folgende Vorgänge können nicht online durchgeführt werden:

  • Zulassungen auf minderjährige Personen,
  • Zulassungvorgänge für Fahrzeuge, die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen sind,
  • Zulassungsvorgänge für Fahrzeuge, welche nach § 2 Absatz 1 des Pflichtversicherungsgesetzes von der Versicherungspflicht befreit sind,
  • Zulassungsvorgänge mit gleichzeitiger Änderung technischer Daten,
  • Umschreibung der Fahrzeugpapiere bei Namensänderung,
  • Zulassung eines aus dem Ausland importierten Fahrzeuges,
  • Neuausstellung gestohlener oder verlorener Zulassungsbescheinigung Teil I und/ oder Teil II
  • Umkennzeichnung nach Diebstahl oder Verlust amtlicher Kennzeichen
  • Beantragung von Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen
  • Beantragung eines historischen Kennzeichens
  • Beantragung von roten Kennzeichen für Oldtimerfahrzeuge
  • Beantragung von roten Kennzeichen für Autohändler
  • Beantragung eines grünen Kennzeichens

Sie haben noch Fragen zu diesem Thema?

Nähere Informationen zu den einzelnen Zulassungsvorgängen, zum Ablauf und den Voraussetzungen erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html


Informationen zur Online-Ausweisfunktion erhalten Sie über die Internetsetien des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat
https://https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/online-ausweisen/online-ausweisen-node.html;jsessionid=171CEF99EC0056697B71275ADD46B573.live862

Für Fragen können Sie sich auch per E-Mail an kfzzulassungsbehoerde@stadt-chemnitz.de wenden.