Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis für Gastronomie beantragen
Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird (Rechtsgrundlage ist die Sondernutzungssatzung). Für den Bereich Gastronomie ist dies üblicherweise der Fall, wenn Bestuhlungen auf öffentlichen Flächen außerhalb der Gaststätte aufgestellt werden.
Formulare
Downloads
nach Sondernutzungssatzung: Größe der Fläche, Standort im Stadtgebiet und Nutzungsdauer
Es werden zusätzlich Portogebühren nach § 2 GebOSt berechnet.
Rechtsgrundlage:
- Sondernutungssatzung
- Sächsisches Kostenverzeichnis in der jeweils gültigen Fassung
- § 2 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Antrag auf Sondernutzungserlaubnis (Original)
- Grundriss/ Lageplan mit Maßangaben (Kopie)
- Standortfoto (aussagekräftig)
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
- gesetzlicher Vertreter
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- schriftlich per Post
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
- Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-7732
- Fax: 0371 488-6696
- E-Mail: tiefbauamt.verkehrsbehoerde@stadt-chemnitz.de
Antwortdokumente:
- Sondernutzungserlaubnis einschließlich Kostenentscheidung
Zustellung:
- Grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post.
3 Monate
Rechtsgrundlage:
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
- Sondernutzungssatzung der Stadt Chemnitz
- § 18 Abs. 1 SächsStrG
- § 60 SächsBO
- § 46 Abs. 1 StVO
Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.