Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Chemnitzpass für Geringverdiener beantragen


Der Chemnitzpass berechtigt Chemnitzer Einwohner mit geringem oder ohne eigenes Einkommen ermäßigte Preise für öffentliche und private Dienstleistungen in Abhängigkeit von der jeweiligen Tarifordnung in Anspruch zu nehmen.

Den Chemnitzpass können Personen erhalten, die

  • Einwohner der Stadt Chemnitz sind,
  • in der Regel das 15. Lebensjahr vollendet haben,
  • ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können und deshalb Leistungen zum Lebensunterhalt
    • nach SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende - ALG II; Bescheid des Jobcenters) oder nach dem dritten oder vierten Kapitel des SGB XII (Sozialhilfe bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung; Bescheid des Sozialamtes),
    • oder im Sinne des § 46 SGB I auf eine der vorgenannten Leistungen verzichten, um Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz zu erhalten,
    • oder Leistungen nach § 39 SGB VIII i. V. m. §§ 91 ff. SGB VIII erhalten (Leistungen zum Unterhalt des Kindes - stationäre und teilstationäre Leistungen sowie vorläufige Maßnahmen - Pflegegeld; Bescheid des Amtes für Jugend und Familie),
    • oder Kindergeldzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz erhalten,
    • oder die Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind.


Hilfebedürftigen Kindern unter 15 Jahren wird ein Chemnitzpass K ausgestellt. Der Antrag ist vom Sorgeberechtigten (Eltern oder Vormund) zu stellen.

Kinder, die nicht in Chemnitz wohnen und noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, erhalten einen Chemnitzpass K, wenn sie eine der oben genannten Leistungen beziehen und ein leiblicher Elternteil die Voraussetzungen zum Erhalt eines Chemnitzpasses erfüllt.

Es fallen keine Gebühren an.
  • Personalausweis oder Reisepass (Original)
  • ALG II-Bescheid (Original)
  • Sozialhilfe- und Grundsicherungsbescheid (Original)
  • Bescheid über Leistungen zum Unterhalt des Kindes nach § 39 SGB VIII i. V. m. Bescheid nach §§ 91 ff SGB VIII (Original)
    2 Bescheide vom Jugendamt
  • Bescheid über Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz (Original)
  • Nachweis über Zugehörigkeit zum anspruchsberechtigten Personenkreis nach dem AsylBLG (z. B. Bescheid über Leistungen nach dem AsylBLG, entsprechender Aufenthaltstitel, Nachweis über Erhalt Taschengeld usw.) (Original)
    nur erforderlich bei Ausländern
  • Lichtbild (Original)
    bei Kindern von 3 bis 15 Jahren
  • Lichtbild und Leistungsbescheid bei Kindern bis 18 Jahren (Original)
    • nur erforderlich bei nicht in Chemnitz wohnenden Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
    • Leistungsbescheid über den Erhalt der o. g. Leistungen
  • Nachweis über das leibliche Kindschaftsverhältnis (Original)
    • nur erforderlich bei nicht in Chemnitz wohnenden Kindern
    • Nachweis möglich durch z. B. Geburtsurkunde, Vaterschaftsanerkennung oder gemeinsame Sorgerechtserklärung
Sofern Infektionsschutzgründe einer persönlichen Vorsprache und sofortigen Aushändigung entgegenstehen (z.B. Corona-Pandemie), erfolgt die Beantragung formlos postalisch oder elektronisch (E-Mail) unter Zusendung der/des Leistungsbescheide/s, Lichtbild für Kinder (für Chemnitzpass K) und ggf. des/der zu verlängernden Chemnitzpasses/Chemnitzpässe (bei Beantragung per E-Mail nicht erforderlich). Der/die Chemnitzpass/Chemnitzpässe werden dann postalisch zugesandt.

Die Antragstellung kann erfolgen durch:
  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht
  • gesetzlicher Vertreter

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
  • schriftlich per Post
  • formlos per E-Mail

Hilfe bei der Beantragung:

Sofern Infektionsschutzgründe einer persönlichen Vorsprache und sofortigen Aushändigung entgegenstehen (z.B. Corona-Pandemie), erfolgt die Beantragung formlos postalisch oder elektronisch (E-Mail) unter Zusendung der/des Leistungsbescheide/s, Lichtbild für Kinder (für Chemnitzpass K) und ggf. des/der zu verlängernden Chemnitzpasses/Chemnitzpässe (bei Beantragung per E-Mail nicht erforderlich). Der/die Chemnitzpass/Chemnitzpässe werden dann postalisch zugesandt.

Der Chemnitzpass wird bei Antragstellung sofort ausgehändigt.

Wo erhalte ich Ermäßigungen?

Ausstellungen, Museen
Kunstsammlungen Chemnitz (Kunstsammlungen am Theaterplatz, Schlossbergmuseum, Museum Gunzenhauser, Burg Rabenstein und Henry van de Velde-Museum in der Villa Esche), Naturkundemuseum, Industriemuseum, Eisenbahnmuseum, Spielemuseum, Ausstellungen in der Burg Rabenstein, Ausstellungen im Folklorehof Grüna, Sonderausstellungen in ausgewählten Museen, Städtische Theater (Schauspielhaus, Opernhaus, Figurentheater), Chemnitzer Kabarett, Staatliches Museum für Archäologie Chemnitz

Einrichtungen
Freibäder/Stausee Oberrabenstein, Schwimmbäder der Stadt Chemnitz, Eissporthalle, Tierpark/Wildgatter Rabenstein, Parkeisenbahn, Stadtbibliothek, Kurse der Volkshochschule, Musikschule

Ferienlager, Freizeiten u. ä.
Wenn der Anbieter eines Ferienlagers, einer Freizeit o. ä. eine Zuwendung der Stadt Chemnitz erhält, bezahlen Schüler zwischen 6 und 18 Jahren mit Chemnitzpass bis zu 30 Euro pro Tag weniger.
Den Antrag auf diese Zuwendung muss der Anbieter beim Amt für Jugend und Familie der Stadt Chemnitz stellen.

sonstige Ermäßigungen
Bei Erstausstellung eines neuen Personalausweises 50% Ermäßigung für Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (nicht bei Verlust!), Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines

Anmerkungen
Private Anbieter und Vereine, wie zum Beispiel Bäckereien, Fleischereien, Friseure, Heilpraktiker, die Chemnitzer Filmnächte, der Chemnitzer FC und Kinder-, Jugend- und Sportvereine können selbst entscheiden, ob sie Ermäßigungen für Inhaber eines Chemnitzpasses/ Chemnitzpasses K anbieten. Diese Ermäßigungen sind von den Inhabern eines Chemnitzpasses/Chemnitzpasses K direkt bei den Anbietern und Vereinen zu erfragen.


Wie lange ist der Chemnitzpass gültig?

Die Gültigkeit eines Chemnitzpasses/Chemnitzpasses K richtet sich nach der Bewilligungsdauer des Bezuges der genannten Sozialleistungen und endet mit Ablauf des Monats, der auf das Ende der Bewilligung folgt. Soweit die Bewilligungsdauer ein Jahr übersteigt, beträgt die Gültigkeit ein Jahr.

Auf Antrag kann der Chemnitzpass/Chemnitzpass K verlängert werden, wenn die o. g. Anspruchsvoraussetzungen weiterhin erfüllt sind.