Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Führerschein: Neuerteilung nach Entziehung beantragen


Wurde die Fahrerlaubnis durch ein Urteil eines Gerichts oder durch die Fahrerlaubnisbehörde entzogen, muss ein Antrag auf Neuerteilung gestellt werden, um wieder ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen zu können.

Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verzicht gelten dieselben Vorschriften wie zur erstmaligen Erteilung einer Fahrerlaubnis.
Dies bedeutet, dass die Fahrerlaubnis nicht "automatisch" neu erteilt wird. Vielmehr hat die Fahrerlaubnisbehörde eingehend zu prüfen, ob die Antragstellerin oder der Antragsteller zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet und befähigt ist.

Unter bestimmten Umständen wird die Neuerteilung der Fahrerlaubnis von der Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens abhängig gemacht. In diesen Fällen ist es wichtig, geeignete Maßnahmen zur Vorbereitung zu treffen. Rund um das Verfahren der Begutachtung erhalten Sie verbindliche Informationen unter www.bast.de.

Im Falle einer Fahrerlaubnis auf Probe ist möglicherweise die Teilnahme an einem Seminar zusätzlich anzuordnen.

Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragt werden.

  • 149,40 Euro für die Antragstellung
  • 13,00 Euro für das Führungszeugis (Beantragung in der Meldebehörde/Bürgerservice)
  • 10,00 Euro für die vorläufige Fahrtberechtigung
  • 5,00 Euro für die Nutzung des Passbildautomaten (Selbstbedienungsterminal)
  • 5,10 Euro für Direktversand des Führerscheins durch die Bundesdruckerei
  • 28,60 Euro für Prüfung Weiterbildungsnachweise nach Berufskraftfahrer-Weiterbildungs-VO
bar, EC-Karte
  • Personalausweis oder Reisepass (Original)
  • biometrisches Passbild (Original)

    entsprechend der Fotomustertafel der Bundesdruckerei

    Die Aufnahme des Passbildes und der Unterschrift kann vor der Antragstellung des Dokuments selbst vorgenommen werden. Dazu steht im Wartebereich der Meldebehörde in der 2. Etage der Ausweis-Automat "Speed Capture Station" zur Verfügung

  • Ausbildung in Erster Hilfe (Original)

    unbefristet gültig

  • Sehtest (Original)

    2 Jahre gültig

    erforderlich bei den Klassen A, A1, B/BE (bis 3,5 t zul. Gesamtmasse), AM, L

  • Führungszeugnis "O" zur Vorlage bei einer Behörde (Original)

    Beantragung in der Meldebehörde/ Bürgerservice

  • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung entsprechend der Anlage 5 der FeV (Original)

    nicht älter als 1 Jahr

    erforderlich bei den Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, DE

  • Zeugnis eines Augenarztes oder Bescheinigung eines Arztes zum Sehvermögen entsprechend Anlage 6 der FeV (Original)

    nicht älter als 2 Jahre

    erforderlich bei den Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

  • Gutachten über Eignung unter Berücksichtigung der Anlage 5 Nr. 2 der FeV (Leistungstestung Fahrgastbeförderung) (Original)

    nicht älter als 1 Jahr

    erforderlich bei den Klassen D, D1, DE, D1E

  • Ggf. Vorlage der Berufskrafttahrerweiterbidlungsnachweise (Original)

Die Antragstellung kann erfolgen durch:

  • den Antragsteller persönlich


Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten mit Termin

Antwortdokumente:

  • Führerschein


Zustellung:

  • Persönliche Aushändigung in der Behörde oder Zusendung durch die Bundesdruckerei (Entscheidung durch Fahrerlaubnisbebhörde)

Das Verfahren zur Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung weicht aufgrund seiner Komplexität stark  von den sonstigen Fallbearbeitungen ab. Weitergehende Auskünfte erteilt deshalb die Fahrerlaubnisbehörde.