Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten: Geeignetheitsbestätigung beantragen
Spielgeräte können nur aufgestellt werden, wenn dazu eine schriftliche Bestätigung der Behörde vorliegt.
Der Antragsteller muss im Besitz einer Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nach § 33c Abs. 1 GewO sein.
Formulare
Downloads
- per Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheides
- bei Abholung auch Barzahlung oder EC-Karte
- Antrag auf Bestätigung der Geeignetheit des Aufstellortes für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (Original)
- Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nach § 33c Abs. 1 GewO (Kopie)
- Gewerbeanzeige der Hauptniederlassung (Kopie)
-
Aussagekräftiger Lageplan der Räumlichkeiten mit den Standorte/n der Spielgeräte
(Original)
Zeichnung oder Foto - Personalausweis oder Reisepass (Original)
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
- gesetzlicher Vertreter
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
- schriftlich per Post
- schriftlich per Fax
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
- Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-3155
- Telefon: 0371 488-3135
- Fax: 0371 488-3199
Antwortdokumente:
- Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheid inklusive Gebührenbescheid
Zustellung:
- grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
- alternativ kann bei der Antragstellung vereinbart werden, dass die Antwortdokumente persönlich oder durch einen Bevollmächtigten abgeholt werden
- § 33c Abs. 1 und Abs. 2 GewO
- SpielV
Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit können nur in den dafür geeigneten Räumen aufgestellt werden. Dies trifft auch auf die Anzahl der Spielgeräte zu. Die Rahmenbedingungen sind in der Spielverordnung geregelt.