Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Kraftfahrzeug: Historisches Kennzeichen beantragen
Ein historisches Kennzeichen kann auf Antrag Fahrzeugen zugeteilt werden, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
Das Kennzeichen wird durch den Buchstabe "H" hinter dem eigentlichen Kennzeichen als Oldtimerkennzeichen ausgewiesen.
Telefonische Terminvereinbarung über die Behördenrufnummer 115 möglich!
Formulare
Downloads
Grundgebühr 31,20 Euro
Zur Grundgebühr können zusätzliche Kosten hinzukommen.
- Personalausweis oder Reisepass
-
Einzugsermächtigung Kfz-Steuer
(Original)
Nicht erforderlich für Fahrzeuge, die nicht Kfz-Steuerpflichtig sind oder Antragsteller, die steuerbefreit sind. - Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil I (Original)
- Fahrzeugbrief/ Zulassungsbescheinigung Teil II (Original)
-
Elektronische Versicherungsbestätigung
Mündliche Bekanntgabe der vom Versicherer vergebenen Bestätigungsnummer. -
Gutachten nach § 23 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
(Original)
Gemäß Muster aus Richtlinie für die Begutachtung von "Oldtimer"-Fahrzeugen vom 21.06.1997 -
Bisherige/s Kennzeichenschild/er
(Original)
Nur erforderlich, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist. -
Vollmacht
(Original)
Nur erforderlich, wenn der Antragsteller nicht persönlich in der Kfz-Zulassungsbehörde vorspricht. -
Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
Nur bei Firmen erforderlich.
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- Sie können den Vorgang auch direkt ONLINE auslösen und elektronisch einen Termin zur persönlichen Vorsprache in der Zulassungsbehörde vereinbaren.
Weitere Hinweise:
- Der Antrag wird im Zuge der Fahrzeugzulassung ausgedruckt.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 115
- Fax: 0371 488-3396
- E-Mail: kfzzulassungsbehoerde@stadt-chemnitz.de
- § 10 Abs. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Der jährliche Steuersatz beträgt einheitlich für alle Fahrzeuge mit historischem Kennzeichen 191,00 Euro bzw. 46,00 Euro für Krafträder.
Ab dem 01.10.2017 können Fahrzeuge mit historischem Kennzeichen auch mit Saisonzeitraum zugelassen bzw. für bereits zugelassene Fahrzeuge ein Saisonzeitraum beantragt werden.