Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Sozialhilfe: Hilfen außerhalb von Einrichtungen beantragen


Leistungen der Sozialhilfe werden nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) gewährt und umfassen:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU)
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSi),
  • Hilfen zur Gesundheit
  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (EGH)
  • Hilfe zur Pflege (HzP) außerhalb von Einrichtungen
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • Hilfe in anderen Lebenslagen, u. a. Blindenhilfe


Erwerbsfähige Personen oder deren Angehörige haben dem Grunde nach Anspruch auf Bürgergeld und sind von den Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII ausgeschlossen.

Es fallen keine Kosten an.

  • Sozialhilfeantrag einschließlich aller erforderlichen Anlagen
  • Gültiges Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Vollmachten/Anwaltsmandate
    Nur erforderlich soweit vorhanden.
  • Betreuerausweis bzw. Bestellungsurkunde des Vormundschaftsgerichtes
    Nur erforderlich soweit vorhanden.
  • Aufenthaltsdokumente
    Nur erforderlich soweit vorhanden.
  • Schwerbehindertenausweis/ Bescheid über die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft
    Nur erforderlich soweit vorhanden.
  • Mutterpass
    Nur erforderlich bei vorliegender Schwangerschaft.
  • Nachweise über die Versicherung in der gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung
  • Mietvertrag und aktuelle Betriebskostenabrechnung
  • Nachweise über Kreditbelastungen und Hauslasten
    Nur erforderlich bei Wohneigentum.
  • Nachweise über alle Einnahmen, die der hilfesuchenden Person und seinen Haushaltsangehörigen regelmäßig, unregelmäßig oder einmalig zufließen
    Solche Einnahmen sind z. B:
    • jegliche Einkünfte aus selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit, aus Vermietung und Verpachtung, Zinsen und Dividenden, allen Rentenarten (einschl. Renten aus dem Ausland!) und Ausgleichszahlungen
    • Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II/Sozialgeld, Wohngeld, Krankengeld, Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Bundeselterngeld, Betreuungsgeld, Landeserziehungsgeld, Pflegegeld, Insolvenzgeld usw.

    Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate vor der Antragstellung
  • Nachweise zu jedem Vermögensgegenstand
    Solche Nachweise sind z. B.
    • Sparbücher, Kontoauszüge, Verträge, Fahrzeugbriefe, Rückkaufwerte von Versicherungen, Grundbuchauszüge etc.
  • Unterhaltstitel (z. B. Ehescheidungsurteil, Vaterschaftsurteil), Vergleich oder schriftliche Vereinbarungen, aus denen ein möglicher Unterhaltsanspruch hervorgeht

Die Antragstellung kann erfolgen durch:

  • Antragsteller persönlich
  • gesetzlicher Vertreter


Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten im Kundenportal
  • durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
  • schriftlich per Post
  • schriftlich per Fax
  • formlos per E-Mail
  • per E-Mail durch Anhängen des ausgefüllten Formulars und der ggf. erforderlichen Unterlagen im PDF-Format


Weitere Hinweise:

  • Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
  • Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
  • Wir arbeiten nach Bestellsystem. Eine Terminvereinbarung ist erwünscht.
  • Bei formloser Antragstellung wird das Antragsformular vom Sozialamt zugesendet.


Hilfe bei der Beantragung:

Antwortdokumente:

  • Bescheid


Zustellung:

  • per Post an den Betroffenen bzw. an seinen Bevollmächtigten bzw. seinen gesetzlichen Vertreter
  • persönliche Abholung durch den Betroffenen oder Abholung durch den Bevollmächtigten bzw. den gesetzlichen Vertreter
Bei Vorliegen aller entscheidungsrelevanten Unterlagen erfolgt die Bearbeitung Ihres Antrages innerhalb von vier bis sechs Wochen.
  • SGB XII,
  • SächsAGSGB,
  • BGB (Unterhalt)

 

Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.

Wann bekomme ich die Leistung?

in der Regel monatlich


Wie bekomme ich die Leistung?

Überweisung auf das im Antrag angegebene Konto