Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Führerschein: Verlängerung einer Fahrerlaubnis beantragen


Die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE sowie die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Taxi, Mietwagen, Pkw im Linienverkehr oder Pkw im gewerblichen Ausflugsverkehr/ Ferienzielverkehr sowie Krankenkraftwagen werden für die Dauer von längstens fünf Jahren ausgestellt. Sie werden auf Antrag des Inhabers/ Bewerbers um jeweils bis zu fünf Jahre verlängert. Die Antragstellung ist frühestens sechs Monate vor Ablauf der befristeten Klassen möglich.

43,90 Euro Antragstellung
5,10 Euro Direktversand durch die Bundesdruckerei

5,00 Euro Nutzung Passbildautomat (Selbstbedienungsterminal)

ggf. zusätzlich:
28,60 Euro Eintrag Schlüsselzahl 95 nach Berufskraftfahrer-Weiterbildungs-Verordnung
10,00 Euro vorläufige Fahrtberechtigung

Bar oder EC-Karte

  • Personalausweis oder Reisepass (Original)
  • EU-Kartenführerschein (Original)
  • biometrisches Passbild (Original)

    Nur erforderlich bei Antragstellung der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

    Entsprechend der Fotomustertafel der Bundesdruckerei

    Die Aufnahme des Passbildes und der Unterschrift kann vor Antragstellung des Dokuments selbst vorgenommen werden. Dazu steht im Wartebereich der Meldebehörde in der 2. Etage der Ausweis-Automat "Speed Capture Station" zur Verfügung.

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 der FeV (Original)

    bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr

  • Bescheinigung über ausreichendes Sehvermögen nach Anlage 6 der FeV (Original)

    bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre

  • Bescheinigung der Eignungsuntersuchung hinsichtlich besonderer Anforderungen nach Anlage 5 Nr. 2 der FeV (Original)

    Bei Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ab dem 60. Lebensjahr und bei jeder weiteren Verlängerung erforderlich.

    Bei Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE ab dem 50 Lebensjahr und bei jeder weiteren Verlängerung erforderlich.

  • Führungszeugnis Belegart "O" (Original)

    Bei Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung oder einer Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE erforderlich.

    Nicht älter als 3 Monate.

  • Nachweis der Berufskraftfahrer-Weiterbildung für gewerbliche Güter- und Personenbeförderung nach dem BKFQG und Verordnung (Original)

    Fünf Weiterbildungsbescheinigungen über die Schulung in verschiedenen Kenntnisbereichen nach dem BKrFQG zum Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein.

    Auskünfte zur Erforderlichkeit der Eintragung der Schlüsselzahl 95 für den Tätigkeitsbereich eines Kraftfahrers können die Industrie- und Handelskammern und Berufsverbände oder Berufsgenossenschaften geben.

    Das Original wird nach Vorlage in der Behörde wieder ausgehändigt.

Die Antragstellung kann erfolgen durch:
  • den Antragsteller persönlich

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten mit Termin
Antwortdokumente:
  • Führerschein

Zustellung:
  • persönliche Abholung in der Behörde während der Sprechzeiten durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten (bei der Abholung durch einen Bevollmächtigten sind dessen Personalausweis oder Reisepass und die Vollmacht jeweils im Original vorzulegen).
  • Zusendung durch die Bundesdruckerei

3 bis 6 Wochen

  • § 21 und § 48 FeV