Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Schülerbeförderung: Schulbus/Erlass Eigenanteil beantragen
Anspruchsvoraussetzungen für Schulbus:
Anspruch auf eine Beförderung durch die Stadt Chemnitz haben Schüler*innen, die ihren Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben oder in einem Internat in der Stadt Chemnitz wohnen und eine Schule gemäß § 1 der Satzung der Stadt Chemnitz zur Schülerbeförderung auf dem Territorium der Stadt Chemnitz besuchen.
Die weiteren Anspruchsvoraussetzungen sind im § 10 der Satzung der Stadt Chemnitz zur Schülerbeförderung geregelt.
Voraussetzungen für Erlass des Eigenanteils:
Auf Antrag erfolgt eine Kostenerstattung bei Nutzung des ÖPNV in Höhe des Verkaufspreises für das Bildungsticket nach § 1 Abs. 1a ÖPNVFinAusG in der Fassung vom 21.05.2021 für das dritte und jedes weitere schulpflichtige Kind einer Familie, sofern dieses Kind eine Schule auf dem Territorium der Stadt Chemnitz besucht. Kinder, die keine Schule auf dem Territorium der Stadt Chemnitz besuchen, werden als Zählkinder berücksichtigt. Die Erstattung wird ab dem Monat der Antragsstellung wirksam.
- Antrag auf Nutzung eines Schulbusses (Original)
- Antrag auf Erlass des Eigenanteils bei Nutzung Schulbus/BBL (Original)
- Antrag auf Erlass des Eigenanteils bei Nutzung ÖPNV (Original)
-
Schulbescheinigungen
erforderlich bei Anträgen auf Erlass des Eigenanteils -
Nachweis Nutzung Bildungsticket
erforderlich bei Anträgen auf Erlass des Eigenanteils bei Nutzung ÖPNV
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
- gesetzlicher Vertreter
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
- schriftlich per Post
- schriftlich per Fax
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-4001
- Telefon: 0371 488-4047 bzw. -4088
- Fax: 0371 488-4096
Antwortdokumente:
- Genehmigungs- bzw. Ablehnungsbescheid
Zustellung:
- grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
bis zu 12 Wochen nach Posteingang im Schulamt
- Satzung der Stadt Chemnitz zur Schülerbeförderung
- § 23 Schulgesetz für den Freistaat Sachen (SchulG)
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.