Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Zuwendungen zur Kofinanzierung von Förderprogrammen des Europäischen Sozialfonds, des Bundes und des Freistaates Sachsen für Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft beantragen


Die Stadt Chemnitz gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie Zuwendungen für Leistungen der freien Jugendhilfe mit dem Zweck der Kofinanzierung (Finanzierungsanteil der Stadt Chemnitz an der Gesamtfinanzierung) gewährter Zuwendungen des ESF, des Bundes und des Freistaates Sachsen für Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft.

Die Richtlinie regelt ausschließlich die Verteilung der durch Änderungsanträge Nr. 107/2023 und Nr. 108/2023 bereitgestellten Mittel im Rahmen des Haushaltsplanes 2023/2024 mit dem Gegenstand "Eigenmittel für Kitas in freier Trägerschaft für Sonderförderprogramme, auf die sich kommunale Kitas auch bewerben". Die Richtlinie ist aus diesem Grund zeitlich befristet bis zum 31.12.2024.

Die Gewährung von Zuwendungen erfolgt nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel, die zweckgebunden für diese Vorhaben für Kindertageseinrichtungen im Haushaltsplan der Stadt Chemnitz bereitgestellt wurden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen besteht weder dem Grunde noch der Höhe nach, auch wenn in der Vergangenheit Zuwendungen gewährt worden sind.

Gefördert werden ausschließlich die zu erbringenden Eigenanteile von Förderprogrammen der Jugendhilfe im Bereich der Kindertageseinrichtungen, bei welchen ESF, Bund und/oder Freistaat Sachsen Hauptfördermittelgeber sind.

Zuwendungsempfänger sind Träger der freien Jugendhilfe mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, die die Kindertageseinrichtung, für die die Zuwendung beantragt wird, in Chemnitz betreiben.

Es fallen keine Kosten an.
  • Antragsformular (Original)
  • Zuwendungsbescheid sowie alle vorliegenden Änderungsbescheide des Hauptfördermittelgebers (Kopie)
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
  • schriftlich per Post
  • per E-Mail durch Anhängen des ausgefüllten Formulars mit eingescannter rechtsverbindlicher Unterschrift und der ggf. erforderlichen Unterlagen im PDF-Format

Weitere Hinweise:
  • Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
  • Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
Antwortdokumente:
  • Bescheid
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für den Förderzeitraum sind spätestens bis zum 15.11. für das laufende Jahr im Jugendamt der Stadt Chemnitz einzureichen.