Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Wahlhelfer anmelden
Die Stadt Chemnitz ist zuständig für die personelle Besetzung der Wahlvorstände bei Wahlen.
Dies betrifft die Kommunalwahlen (Stadtrats- und Ortschaftsratswahlen, Oberbürgermeisterwahlen), die parlamentarischen Wahlen (Landtagswahl, Bundestagswahl, Europaparlamentswahl) sowie ggf. durchzuführende Bürger- und Volksentscheide.
Im Vorfeld der entsprechenden Ereignisse werden hierzu regelmäßig Wahlhelfer aus der Chemnitzer Bevölkerung gesucht. Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger können sich bewerben und werden durch die Wahlbehörde den Wahlvorständen zugeteilt. Hierzu erfolgen durch die Wahlbehörde im Rahmen der Wahlvorbereitung die entsprechenden Veröffentlichungen und Aufrufe in den Medien. In diesen Aufrufen (einschließlich der Wahlpräsentation im Internet-Angebot der Stadt Chemnitz) werden Anmeldeformulare bereitgestellt, die dann persönlich, per Fax oder per E-Mail an die Wahlbehörde gesandt werden. Gleichermaßen sind telefonische Bewerbungen, formfreie postalische Bewerbungen bzw. E-Mail-Anmeldung oder das persönliche Vorsprechen in der Wahlbehörde möglich.
Hinweis: Diese Leistung steht nur im unmittelbaren Vorfeld von Wahlen zur Verfügung. Die Wahlbehörde Chemnitz teilt hierzu anlassbezogen mit, für welchen Zeitraum und unter welchen Rahmenbedingungen die Leistung angeboten wird. Außerhalb dieses Zeitraumes ist eine Anmeldung als Wahlhelfer nicht möglich.
Diese Unterlagen werden im Amtsblatt Ende April/Anfang Mai veröffentlicht:
- Hinweise zum Wahlhelfereinsatz für die Kommunal- und Europawahlen am 09.06.2024 sowie die Landtagswahl am 01.09.2024
- Bereitschaftserklärung für die Mitarbeit als Wahlhelfer zu den Kommunal- und Europawahlen am 09.06.2024 sowie der Landtagswahl am 01.09.2024
Diese Unterlagen können im Internet unter www.chemnitz.de/wahlhelfer heruntergeladen werden:
- Hinweise zum Wahlhelfereinsatz für die Kommunal- und Europawahlen am 09.06.2024 sowie die Landtagswahl am 01.09.2024
- Bereitschaftserklärung für die Mitarbeit als Wahlhelfer zu den Kommunal- und Europawahlen am 09.06.2024 sowie der Landtagswahl am 01.09.2024
- Datenschutzrechtliche Informationen nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 (DSGVO)
Darüber hinaus kann die Meldung auch über den Button "Online beantragen" digital erfolgen.
Die Anforderung der Unterlagen kann auch über die Behördenrufnummer 115 oder über die Wahlbehörde, Bereich Wahlhelfer, telefonisch 0371 488-7473 oder per E-Mail wahlhelfer@stadt-chemnitz.de erfolgen.
Auch eine formlose Anfrage ist möglich (schriftlich, telefonisch, E-Mail).
Die Bereitschaftserklärung (Vorder- und Rückseite) können Sie auch per E-Mail (wahlhelfer@stadt-chemnitz.de) an die Wahlbehörde senden bzw. das digitale Meldeformular unter "Online beantragen" nutzen.
Die Bereitschaftserklärung kann auch im Rathaus, Moritzhof oder Neuen Technischen Rathaus (an den jeweiligen Informationsschaltern) abgegeben werden.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-7473
- E-Mail: wahlhelfer@stadt-chemnitz.de
Wahlhelfer können alle Personen sein, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, deutsche Staatsbürger sind, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.