Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Tiergesundheitsbescheinigung beantragen
Einige Länder der Europäischen Union und viele Drittländer verlangen bei der Einreise mit einem Tier die Vorlage einer amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung, die möglichst kurzfristig vor Antritt der Reise ausgestellt worden ist.
Eine Gesundheitsbescheinigung bezieht sich sowohl auf Haus- als auch auf Nutztiere (bzw. auf ganze Herden).
Hinweis:
Bei dieser Dienstleistung ist die Untersuchung der Tiere in der Behörde oder vor Ort durch einen amtlichen Tierarzt erforderlich. Zur Terminabsprache kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per E-Mail.
Kosten (minimal): 25,00 Euro
Kosten (maximal): 140,00 Euro
Beschreibung:
Steigende Kosten bei Vor-Ort-Untersuchungen.
Rechtsgrundlage:
8. Sächsische Kostenverzeichnis (8. SächsKVZ) lfd. Nr. 5 Tarifstelle 5
- Anfrage auf Ausstellung einer Gesundheitsbescheinigung (Original)
-
Vordruck einer Gesundheitsbescheinigung für besondere Länder
Nur erforderlich, wenn das Zielland einen besonderen Vordruck verlangt. -
EU-Heimtierausweis
(Original)
Nur vorzulegen, wenn es sich bei dem zu untersuchenden Tier um ein Heimtier handelt.
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Tierhalter
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- Bei dieser Dienstleistung ist die Untersuchung der Tiere in der Behörde oder vor Ort durch einen amtlichen Tierarzt erforderlich.
Zur Terminabsprache kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per E-Mail. Die erforderlichen Unterlagen legen Sie bitte bei diesem Termin vor.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-3901
- Fax: 0371 488-3999
- E-Mail: vetamt@stadt-chemnitz.de
Antwortdokumente:
- Gesundheitsbescheinigung
Zustellung:
- Die Bescheinigung wird bei der Untersuchung direkt ausgehändigt.
3 Monate
Rechtsgrundlage:
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
- Verordnung (EG) Nr. 998/2003 (VO 998)
- § 34 BmTierSSchV
- § 19 TierSG