Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Tierausstellungsgenehmigung beantragen
Tierausstellungen, Tierbörsen und Tier-Veranstaltungen sind beim zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt anzuzeigen. Das Amt erstellt dann eine tierseuchenrechtliche Einzelanordnung über die Ausstellungsbedingungen.
Die Anzeige einer Veranstaltung mit Tieren muss entsprechend der aktuell gültigen rechtlichen Bestimmungen rechtzeitig beim Amt eingehen.
Die Tierausstellungsgenehmigung ersetzt bei gewerblicher Zurschaustellung von Tieren nicht die Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz. Diese ist ggf. zusätzlich bei der Behörde zu beantragen. Die zuständige Behörde kann solche Ausstellungen und Veranstaltungen beschränken oder untersagen, wenn es aus Gründen der Seuchenbekämpfung erforderlich ist.
Formulare
Kosten (minimal): 12,00 Euro
Kosten (typisch): 15,00 Euro
Kosten (maximal): 575,00 Euro
Beschreibung:
Die Gebühren werden nicht bei Antragstellung, sondern bei der nachträglichen bzw. zusätzlichen Kontrolle der Ausstellung erhoben.
Rechtsgrundlage:
8. Sächsische Kostenverzeichnis (8. SächsKVZ) lfd. Nr. 91 Tarifstelle 5
- Antrag auf Tierausstellungserlaubnis (Original)
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Veranstalter von Tierausstellungen
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- schriftlich per Post
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-3901
- Fax: 0371 488-3999
- E-Mail: vetamt@stadt-chemnitz.de
Antwortdokumente:
- Genehmigungsbescheid
Zustellung:
- Die Zustellung des Bescheides erfolgt per Post.
3 Monate
Rechtsgrundlage:
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
- § 4 TollwutV
- § 6 ViehVerkV
- GeflPestV
- TierSG
Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.