Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Leichenpass beantragen
Für die Überführung einer Leiche von Sachsen in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn dieses Bundesland oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen Leichenpass verlangt. Auch für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.
Verfahrensablauf:
Ausstellung der Bescheinigung
Zwischenergebnisse:
- Kontrolle der Todesbescheinigung; evtl. Freigabe durch den Staatsanwalt
- Unbedenklichkeitsvermerk des Standesamtes
- Ausstellung des Leichenpasses
- Ausstellung des Gebührenbescheides
- nach Abschluss der Verwaltungstätigkeit Kontrolle der ordnungsgemäßen Einsargung
- Aushändigung des Leichenpasses (mit Siegel)
Hinweis:
Für die Ausstellung eines Leichpasses ist das persönliche Erscheinen des Antragstellers erforderlich, da der vertrauliche Teil der Todesbescheinigung vorgelegt werden muss. Dieser liegt zu der Zeit noch nicht im Gesundheitsamt vor und ist vom Angehörigen bzw. dem Bestatter im verschlossenen Briefumschlag einzureichen.
Zur Terminabsprache kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per E-Mail.
Kosten (typisch): 26,50 Euro
Kosten (maximal): 50,00 Euro
- Antrag auf Ausstellung eines Leichenpasses (Original)
- Todesbescheinigung (vertraulicher Teil) (Original)
- Sterbeurkunde (Kopie)
- Freigabe durch Staatsanwaltschaft (Kopie)
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Ehegatte oder Lebenspartner
- die Kinder
- die Eltern
- die Geschwister
- der Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- Großeltern
- Enkelkinder
- sonstige Verwandte bis zum 3. Grade
- Bestatter im Auftrag
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
- Terminabsprache telefonisch oder per E-Mail
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-5318
- Fax: 0371 488-5398
- E-Mail: gesundheitsamt@stadt-chemnitz.de
Antwortdokumente:
- Leichenpass
- Gebührenbescheid
Zustellung:
- Der Leichenpass wird persönlich übergeben.
1 Tag
Rechtsgrundlage:
§ 17 SächsBestG
- § 17 Abs. 3 SächsBestG