Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Kraftfahrzeug: Zulassung eines zulassungsfreien Fahrzeuges beantragen


Fahrzeuge, die von den Vorschriften des Zulassungsverfahrens ausgenommen sind, können auf Antrag zugelassen werden.

Dies betrifft unter anderem zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge, die im öffentlichen Straßenverkehr gesetzlich vorgeschrieben nur ein Versicherungskennzeichen führen müssen.

Erfolgt die Zulassung auf Antrag, wird eine Zulassungsbescheinigung Teil I und II ausgestellt.

Kosten (minimal): 51,80 Euro

Beschreibung:
Zur Grundgebühr können zusätzliche Kosten hinzukommen.

Zahlungsweise:
  • Barzahlung
  • EC-Karte
  • Debit-Karte
  • Personalausweis oder Reisepass

    Bei einer Bevollmächtigung ist der Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters als Kopie und der bevollmächtigten Person im Original vorzulegen.

    Bei juristischen Personen ist der Personalausweis oder Reisepass des Geschäftsführers bzw. der laut Registereintrag vetretungsberechtigten Person vorzulegen.

  • Vollmacht (Original)

    Nur erforderlich, wenn der Antragssteller nicht persönlich in der Kfz-Zulassungsbehörde vorspricht.

  • Gewerbeanmeldung und ggf. Handelsregisterauszug (Kopie)

    Nur bei Firmen erforderlich.

  • z.B. Betriebserlaubnis (siehe Dokumentbeschreibung) (Original)
    • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) des Fahrzeugherstellers oder
    • Betriebserlaubnis (ggf. mit zusätzlichen Datenblatt) oder
    • Gutachten gemäß § 21 StVZO
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

    Mündliche Bekanntgabe der vom Versicherer vergebenen Bestätigungsnummer.

  • Bestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieurs (Original)
    Bestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieurs, dass eine StVZO-gerechte Kennzeichenbeleuchtung vorhanden ist und ein amtliches Kennzeichen gemäß Anlage 4 zu § 10 Abs. 2 FZV, Abschnitt 2 Nr. 2 (minimal 20 X 20 cm) angebracht werden kann.
  • Kaufvertrag/Rechnung (Kopie)
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht
  • gesetzlicher Vertreter

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
  • durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung

Hilfe bei der Beantragung:

ca. 30 Minuten

§ 3 Abs. 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Rechtsbehelf:
Widerspruch
Zulassungsfreie Fahrzeuge bleiben auch bei Zulassung auf Antrag von der Kfz-Steuer berfreit.

Für zulassungsfreie Fahrzeuge besteht auch bei Zulassung auf Antrag keine Hauptuntersuchungspflicht.

Hat das Fahrzeug noch ein gültiges Versicherungskennzeichen, muss dieses erst an die Versicherung zurück gegeben werden.

Für welche Fahrzeuge wird der Antrag auf Zulassung generell abgelehnt?

Für Fahrräder mit Elektroantrieb und Elektrokleinstfahrzeuge wird einem Antrag auf freiwillige Zulassung nicht entsprochen, da an diesen Fahrzeugen bauartbedingt kein allgemeines Kennzeichen angebracht werden kann.

Weshalb kann ein Antrag auf Zulassung abgelehnt werden?

Der Antrag wird abgelehnt, wenn kein Kennzeichen mit dem Minimalmaß 20 x 20 cm angebracht werden kann und/oder das Fahrzeug nicht mit einer StVZO-gerechten Kennzeichenbeleuchtung ausgestattet ist.

Kann ein verkleinertes zweizeiliges oder Kraftradkennzeichen angebracht werden?

Nein, da diese laut Verordnungstext nur für Leichtkrafträder und bestimmte land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bzw. Krafträder zugeteilt werden dürfen.

Kann eine Ausnahmegenehmigung für die Zuteilung eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens erteilt werden?

Die Zulassungsbehörde Chemnitz erteilt keine diesbezüglichen Ausnahmegenehmigungen, da das Fahrzeug auch mit einem Versicherungskennzeichen geführt werden kann.