Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Immobiliardarlehensvermittler: Erlaubnis beantragen


Unter der Tätigkeit nach § 34i Abs. 1 Immobiliardarlehensvermittler ist zu verstehen

Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen im Sinne des § 491 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen im Sinne des § 506 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vermitteln will oder Dritte zu solchen Verträgen beraten will (Immobiliardarlehensvermittler).

Wird ein Betriebsleiter eingestellt oder eine Zweigniederlassung von einer beauftragten Person geleitet, so muss diese die gleichen Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 Abs. 6 Gewerbeordnung erbringen.
Gewerbetreibende, die als Honorar-Immobilardarlehnsberater tätig werden möchten, benötigen ebenfalls diese Erlaubnis.

Mit der Beantragung der Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 Gewerbeordnung erfüllt der Antragsteller nicht die Anzeigepflicht nach § 14 Gewerbeordnung. Es muss eine gesonderte Gewerbeanzeige bei der zuständigen Behörde erfolgen.

Die Kosten richten sich nach dem Bearbeitungsaufwand.
  • Rechnung per Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheides
  • bei Abholung auch Barzahlung
  • Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 GewO (Original)
  • Führungszeugnis (Belegart O) (Original)
    Das Führungszeugnis kann bei der örtlichen Meldebehörde beantragt werden. Bei der Belegart O erfolgt die Übersendung direkt an das Ordnungsamt der Stadt Chemnitz
  • Gewerbezentralregisterauszug (Belegart 9 - G 02) (Original)
    Bei der Belegart 9 geht der Gewerbezentralregisterauszug nach Beantragung dem Ordnungsamt der Stadt Chemnitz direkt zu.
  • Personalausweis/Reisepass (Original)
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes (Original)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommunalen Steueramtes (Original)
  • Auskunft aus dem vom Insolvenzgericht geführten Verzeichnis (Original)
  • Auskunft aus dem Gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder (Kopie)

    www.vollstreckungsportal.de, kann nur online beantragt werden!

  • Strafbefehl/ Urteil (Kopie)
    Nur erforderlich, wenn eine rechtskräftige Verurteilung innerhalb der letzten 5 Jahre vorliegt oder ein Strafbefehl erlassen wurde.
  • Sachkundenachweis oder Nachweis der gleichgestellte Berufsqualifikation (Kopie beglaubigt)
    Sachkunde kann bei der Industrie- und Handelskammer erworben werden.
  • Nachweis der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (Kopie beglaubigt)
    Nicht älter als 3 Monate!
  • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister-, Genossenschafts- oder Vereinsregister (Kopie)
    Bei Gesellschaften in Gründung ist der Gesellschaftervertrag vorzulegen.
    Beim zuständigen Amtsgericht erhältlich.
  • Eidesstattliche Versicherung (Original)
    Wenn eines der erforderlichen Dokumente im Herkunftsstaat des Antragsstellers nicht ausgestellt wird, so ist das Dokument jeweils durch eine Versicherung an Eides statt oder eine nach dem Recht des Herkunftsstaates vergleichbare Handlung zu ersetzen.
  • Übersetzung (Kopie beglaubigt)
    Wurden die erforderlichen Dokumente nicht in deutscher Sprache abgefasst, so sind diese zusätzlich in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen.

Die Antragstellung kann erfolgen durch:

  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht
  • gesetzlicher Vertreter


Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
  • schriftlich per Post


Weitere Hinweise:

  • Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
  • Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.


Hilfe bei der Beantragung:

  • Telefon: 0371 488-3123
  • Telefon: 0371 488-3233
  • Telefon: 0371 488-3126
  • Telefon: 0371 488-3217
  • Fax: 0371 488-3199

Antwortdokumente:

  • Immobiliardarlehensvermittlererlaubnis einschließlich Kostenentscheidung


Zustellung:

  • grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
  • alternativ kann bei der Antragstellung vereinbart werden, dass die Antwortdokumente persönlich oder durch einen Bevollmächtigten abgeholt werden
bis 3 Monate
3 Monate (Rechtsgrundlage: § 42a Abs. 2 VwVfG)
  • § 34i GewO
  • ImmVermV

Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.