Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung beantragen
Grundsicherung ist eine Leistung des örtlichen Sozialhilfeträgers zur Sicherung des Lebensunterhaltes, wenn der Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen bestritten werden kann.
Leistungsberechtigt ist:
- Wer die Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht hat
- Wer dauerhaft voll erwerbsgemindert im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat
Die Leistung wird in der Regel für zwölf Kalendermonate bewilligt und bei der Erstbewilligung beginnt der Bewilligungszeitraum am 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde.
Eine Leistungsgewährung für die Vergangenheit ist ausgeschlossen.
Formulare
- Antrag
- Anlage Eingliederungshilfe - ergänzende Angaben
- Anlage Einkommen
- Anlage Vermögen (Vermögenswerte im In- und Ausland)
- Anlage Unterkunft, Heizung, zentrale Warmwassererzeugung
- Anlage Kranken- und Pflegeversicherung
- Anlage Überweisungsermächtigung und datenschutzrechtliche Einwilligung bei Zahlungsverkehr
- Anlage Unterhaltsansprüche
-
Antrag auf Erbringung von Leistungen nach dem SGB XII
(Original)
Das Antragsformular wird bei der Antragstellung in der Behörde vor Ort bereitgestellt. - Personalausweis oder Reisepass (Original)
-
Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder
(Vorlage des Originals zur Einsichtnahme)
Auch aus dem Ausland zufließende Einkünfte sind nachzuweisen
-
Vermögensnachweise aller Haushaltsmitglieder
(Vorlage des Originals zur Einsichtnahme)
sämtliche Guthaben auf Giro- und Sparkonten, Wertpapiere, vermögensbildende Versicherungen, Altersvorsorgeverträge, Haus- und Grundbesitz, Kraftfahrzeuge
-
Belege für Sach- und Personenversicherungen
(Vorlage des Originals zur Einsichtnahme)
z. B. Haftpflichtversicherung - Mietvertrag, letzte Betriebskostenabrechnung, auch Untermietvertrag (Vorlage des Originals zur Einsichtnahme)
- Nachweis zu Unterhaltsansprüchen, Scheidungsurteil (Vorlage des Originals zur Einsichtnahme)
- Nachweis der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung (Vorlage des Originals zur Einsichtnahme)
-
Betreuerausweis, Vorsorgevollmacht
(Vorlage des Originals zur Einsichtnahme)
Nur erforderlich soweit zutreffend. -
Schwerbehindertenausweis, Bescheid über die Feststellung der Schwerbehinderung
(Vorlage des Originals zur Einsichtnahme)
Nur erforderlich soweit zutreffend.
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- gesetzlicher Vertreter
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- schriftlich per Post
Weitere Hinweise:
- Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-5571
- E-Mail: sozialhilfe@stadt-chemnitz.de
Antwortdokumente:
- schriftlicher Bescheid
Zustellung:
- grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
- SGB XII – Sozialhilfe
Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.