Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Gewerbesteuer
- Der ortsansässige Gewerbebetrieb und dessen objektive Ertragskraft wird besteuert.
- Unter einem Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu verstehen.
- Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag, d.h. der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb (vermehrt und/oder vermindert um bestimmte Beträge)
- Die Gewinnermittlung erfolgt nach den Regeln des Einkommensteuer- oder des Körperschaftsteuergesetzes
- Ermittlung der Gewerbesteuer:
- Berechnung der Besteuerungsgrundlage und des Steuermessbetrages durch Finanzamt:
Steuermessbetrag = Gewerbeertrag * bundeseinheitliche Steuermesszahl (ab 2008 i.H.v. 3,5 %) - Festsetzung der Gewerbesteuer durch Gemeinde:
Gewerbesteuer = Steuermessbetrag * aktuellem Hebesatz (lt. Haushaltssatzung)
- Berechnung der Besteuerungsgrundlage und des Steuermessbetrages durch Finanzamt:
- Natürliche Personen und Personengesellschaften verfügen über einen Freibetrag i.H.v. 24.500 EUR
- Nicht gewerbesteuerpflichtig sind land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, freie Berufe und andere selbständige Tätigkeiten
Beschreibung:
Im Festsetzungsverfahren entstehen keine Kosten.
Im Falle eines Widerspruches können weitere Kosten entstehen.
Rechtsgrundlage:
Kosten des Widerspruchsverfahrens
- § 25 Abs. 1 und 2 sowie § 6 Abs. 2 SächsVwKG
- § 3 der Satzung der Stadt Chemnitz über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten
Antwortdokumente:
- Gewerbesteuerbescheid
Zustellung:
- grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
bis zu 6 Monate
- GewStG
- Abgabenordnung
- SächsKAG
- Haushaltssatzung der Stadt Chemnitz
Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.