Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Großraum- und Schwertransporte: Erlaubnis beantragen
Der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, bedarf einer Ausnahmegenehmigung bzw. Erlaubnis.
Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart dem Führer des Fahrzeuges kein ausreichendes Sichtfeld lässt.
Die Antragstellung für gewerbliche Transporte erfolgt bei diesem Verfahren über den Online-Dienst VEMAGS. Die Transportunternehmen können sich unter https://applikation.vemags.de registrieren lassen.
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Rechtsgrundlage:
- §§ 1 und 9 VwKG i.V.m. § 1 GebOSt
- § 2 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Zahlungsweise:
- per Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheides
-
Gültige Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO
(Kopie)
Anhang bei Antragsstellung
-
Haftungserklärung
(Kopie )
Anhang bei Antragsstellung
Antwortdokumente:
- Erlaubnisbescheid
- Gebührenbescheid
Zustellung:
- über den Online-Dienst VEMAGS
Bei statischer Nachrechnung von Brückenbauwerken sowie bei der Erteilung von Dauergenehmigungen sind jedoch auch längere Fristen möglich.
Rechtsgrundlage:
§ 42a VwVfG
- § 29 Abs. 3 StVO
- § 46 Abs. 1 StVO
Gegen den Bescheid können Sie Widerspruch einlegen.