Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Bauen: Leitungsauskunft beantragen
Für die Lichtsignalanlagen der Stadt Chemnitz sowie für das städtische Breitbandnetz betreibt das Verkehrs- und Tiefbauamt ein umfangreiches Kabelnetz.
Wenn Firmen oder Privatpersonen Aufgrabungen oder andere Tiefbauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum durchführen wollen, besteht die Verpflichtung, sich über das Vorhandensein bzw. über die Lage der Kabel der Lichtsignalanlagen und des städtischen Breitbandnetzes zu informieren. Dies ist durch die Beantragung eines Erlaubnisscheines für Erdarbeiten möglich.
Die Kenntnis der Lage vermeidet:
- Schäden am Kabelnetz und damit Probleme im Betrieb der Lichtsignalanlagen
- Wirtschaftliche Schäden für den Bauherrn und die Stadt
- Gesundheitliche Schäden für den Bauausführenden
Hinweis:
Ab sofort wird die Antragsstellung wesentlich vereinfacht, indem hier das städtische Online-Portal zur Leitungsauskunft zur Verfügung steht. Dieser direkte Weg ermöglicht nach Registrierung und Freischaltung durch die Stadt Chemnitz die umgehende Bereitstellung der Auskünfte. Neben der deutlichen Verkürzung von Bearbeitungszeiten entfällt für die Nutzer damit auch die Entrichtung einer Verwaltungsgebühr.
Rechtsgrundlagen:
Satzung der Stadt Chemnitz über die Erhebung von Verwaltungskosten in weisungsfreien Angelegenheiten.
- Der Vorgang kann direkt ONLINE ausgelöst werden. Bitte folgen Sie dafür dem Link "Online beantragen" unter Formulare.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 115
- E-Mail: tiefbauamt-leitungsauskunft@stadt-chemnitz.de
- Erlaubnisschein für Erdarbeiten
3 Monate
Rechtsgrundlage:
§ 42a VwVfG
- Satzung der Stadt Chemnitz über die Erhebung von Verwaltungskosten in weisungsfreien Angelegenheiten