Naturschutzförderung durch die Europäische Union
Die Stadt Chemnitz erhält seit vielen Jahren Fördermittel für die Pflege und Bewirtschaftung von Naturschutz-Wiesenflächen.
Aktuell werden auf ca. 44 ha Grünland folgende Flächenmaßnahmen über die Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK/2023) gefördert:
| Vorhaben auf Grünland | Ziel |
|---|---|
| GL 3a Offenlandbiotope mit partieller Pflege und einjähriger Nutzungspause auf den Teilflächen | Mit dieser Maßnahme soll unter anderem ein Mosaik an genutztem Grünland und benachbarten Grünlandbrachen als Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten erhalten bzw. geschaffen werden. Einen besonderen Schwerpunkt stellt die Sicherung von Vorkommen in Wiesen brütender Vogelarten (z. B. Wachtelkönig, Braunkehlchen) dar. Für Insekten wie Heuschrecken, Tagfalter und andere Kleintiere wie Spinnen werden überjährige Strukturen geschaffen, die zum Überwintern sowie als Nahrungs- und Fortpflanzungsort dienen. Durch die einjährige Nutzungspause auf Teilflächen können auch Biotoptypen feuchter und nasser Standorte wie „Kleinseggenried“ und „Staudenfluren feuchter Standorte“ erhalten werden. Darüber hinaus können Brachen Pufferzonen zu angrenzenden wertvollen Bereichen wie zum Beispiel Still- oder Fließgewässer darstellen. Die partielle und faunaschonende Mahd mit Messerbalkenmähwerk leistet einen wertvollen Beitrag zur Erhaltung individuenreicher Insekten- und Kleintierbestände im Dauergrünland. Höhe der Förderung: 525 EUR/ha |
| GL 4b Naturschutzgerechte Beweidung mit Rauhfutterfressern | Unter dieser Maßnahme wird insbesondere die angepasste Beweidung mit für die Landschaftspflege geeigneten Großherbivoren (z. B. anspruchslose Rinderrassen) verstanden. Ziel der Maßnahme ist der Erhalt spezieller strukturreicher Offenlandhabitate insbesondere in Schutzgebieten (FFH-Gebiete, Naturschutzgebiete), um damit die Lebensraumbedingungen der für das jeweilige Gebiet wertgebenden Tier- und Pflanzenarten zu sichern. Besondere Schwerpunkte stellen seggen- und binsenreiche Feuchtweiden oder gemäß der FFH Richtlinie zu erhaltende Borstgrasrasen dar. Die Beweidung von Grünland hat eine besondere Bedeutung für den Naturschutz und die Landschaftspflege. Weidende Rinder fördern die Biodiversität (z. B. Rinderdung als Nahrung für eine breite Insektenfauna, Transport von Kleintieren wie Käfer, Fliegen oder Heuschrecken sowie Diasporenverbreitung, verzahnte Landschafts- und Biotopmosaike mit Sonderstrukturen und Störstellen aus Fraß und Tritt). Die Beweidungsmaßnahme GL 4b dient einer nachhaltigen und effizienten Bewirtschaftung von Dauergrünland und damit insbesondere auch rinderhaltenden Landwirtschaftsbetrieben. Weideflächen tragen zur zeitlichen und räumlichen Diversifizierung der Agrarlandschaft bei und bereichern das Landschaftsbild. Höhe der Förderung: 380 EUR/ha |
| GL 5a Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung | Die Maßnahme GL 5a ist darauf ausgerichtet, insbesondere artenreiche und nutzungsabhängige Bestände der FFH-Lebensraumtypen „Fachland-Mähwiesen“ und anderer wertvoller Grünland-Biotoptypen zu erhalten bzw. zu entwickeln. Auf diesen Flächen kommen vielmals seltene und gefährdete Pflanzengesellschaften mit wertbestimmenden Pflanzen vor. Diese Arten sind meist konkurrenzschwach und können nur in ausreichend lichten Beständen erhalten werden. Lockere, kräuterreiche Bestände werden durch das Beschränken zusätzlicher Stickstoffgaben gefördert. Die Mahd Anfang/ Mitte Juni entnimmt eine ausreichend große Menge an vorwüchsiger Biomasse. Blütenreiche Wiesen bieten immer auch einer Vielzahl an Tieren, insbesondere Schmetterlingen, Bienen und Heuschrecken einen Lebensraum. Höhe der Förderung: 397 EUR/ha |
| GL 5c Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung mit mindestens einer Nutzung pro Jahr, erste Nutzung als Mahd ab 01.07. bzw. 01.08. | Die Maßnahme soll in Wiesen brütenden Vogelarten, wie z. B. Braunkehlchen, Wiesenpieper und Bekassine die Möglichkeit bieten, ihre Brut erfolgreich abzuschließen. Weiterhin zielt die Maßnahme darauf ab, wertvolle Feucht- und Nasswiesen im Tief- und Hügelland zu erhalten. Auf diesen Flächen kommen häufig seltene und gefährdete Pflanzenarten vor, die durch die späte Mahd Samen ausbilden und sich vermehren können. Neben den genannten Vogelarten wird durch die Maßnahme auch für viele weitere Tierarten ein wichtiger Lebensraum geschaffen. Ist bereits ein Großteil umliegender Grünlandflächen schon einmal gemäht, wird durch Flächen der Spätmahd regional eine biodiversitäts-fördernde Nutzungsvielfalt erreicht. So finden zum Beispiel blütenbesuchende Insekten wie Schmetterlinge und Bienen über einen längeren Zeitraum hinweg Nahrung, Spinnen und Heuschrecken können sich auf der Fläche fortpflanzen. Höhe der Förderung: 482 EUR/ha |
| GLB 1a, 1b und 1c Biotoppflegemahd mit mittlerer bis sehr hoher Erschwernis (mindestens einmal jährliche Mahd) | Mit diesen Maßnahmen sollen gefährdete, wertvolle Grünlandlebensräume erhalten werden, die auf eine regelmäßige, jährlich stattfindende Pflegemahd angewiesen sind. Dazu zählen FFH-Lebensraumtypen feuchter und nasser Standorte, Biotoptypen feuchter und nasser Standorte wie „Nasswiese“, „Kleinseggenried sowie Flächen der FFH-Lebensraumtypen "Flachland-Mähwiesen", die zum Teil nur unter erschwerten Bedingungen gemäht werden können. Die genannten Lebensraum- und Biotoptypen sind in Sachsen sehr selten. Die wenigen verbliebenen Flächen besitzen ausnahmslos eine hohe naturschutzfachliche Wertigkeit und sind landesweit entweder von vollständiger Vernichtung bedroht oder stark gefährdet. Höhe der Förderung: 708–3.573 EUR/ha |
| GLB 2a, 2b und 2c Biotoppflegemahd mit mittlerer bis sehr hoher Erschwernis (mindestens zweimal jährliche Mahd) | Mit diesen Maßnahmen sollen gefährdete, wertvolle Grünlandlebensräume erhalten werden, die auf Grund einer hohen Biomasseentwicklung auf eine regelmäßige, jährlich zweimalige Pflegemahd angewiesen sind. Teilweise handelt es sich auch um wertvolle Lebensräume mit bestimmten Beeinträchtigungen (z. B. Eutrophierung, Dominanz von Nährstoffzeigern), die durch zweimalige Mahd wieder in einen guten Erhaltungszustand gebracht werden sollen. Zu den Zielflächen der Maßnahme zählen v. a. Biotoptypen feuchter und nasser Standorte sowie Flächen der Frischwiesen, die nur unter erschwerten Bedingungen gemäht werden können. Höhe der Förderung: 862–5.399 EUR/ha |
Die Stadt Chemnitz erhält außerdem Fördermittel für die naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Teichen.