Schottergärten

Schotterung von Gärten nicht zulässig

Ein Schmetterling sitzt auf Schotter.
Foto: Pixabay

Der Chemnitzer Stadtrat hat in seiner Sitzung im November 2022 beschlossen, dass die Schotterung von Gärten künftig nicht mehr zulässig ist.

Dies ist in der Satzung über die Gestaltung der Bodenbeschaffenheit und der Oberflächen unbebauter Flächen auf bebauten Grundstücken verbindlich geregelt. So sind Abdeckungen von offenen Bodenflächen mit Schotter- oder Steinschüttungen und wasserundurchlässige Abdeckungen aller Art nicht erlaubt, sofern sie nicht technisch erforderlich sind – z. B. Traufstreifen. Dies gilt für die gesamte unbebaute Grundstücksfläche.

Unter Schottergarten im Sinne dieser Satzung ist eine Freifläche zu verstehen, die großflächig mit grobem Steinmaterial vollständig bedeckt ist, häufig mit gebrochenen Steinen. Sie bilden das hauptsächliche und offensichtliche Gestaltungselement. Pflanzen kommen hier nicht oder nur zu einem sehr geringen Anteil vor. Oft besteht durch wasserundurchlässige Trennmaterialien keine unmittelbare Verbindung mit dem Erdreich. Ausgenommen sind japanische Steingärten, die der meditativen Entspannung dienen sowie klassische Stein- und Kiesgärten, die natürliche Lebensräume für Pflanzen- und Tiere bilden, die karge und nährstoffarme Böden lieben.

Ziel dieser Satzung ist eine angemessene Durchgrünung und Wasserdurchlässigkeit der Grundstücke. So soll einer Gefährdung der Gesundheit durch ungesundes Stadtklima entgegengewirkt werden. Auch dient die Satzung der langfristigen Sicherung der Klimaschutzziele der Stadt Chemnitz sowie der verbesserten der Wasserrückhaltung bei Hochwasser. Es sollen für alle Grundstücke gleiche Anforderungen definiert werden.
Die Satzung gilt sowohl für die Neu- als auch die Umgestaltung von Grundstücken – gleich, ob diese genehmigungsfrei sind oder ob ein Bauantrag gestellt werden
muss.

Bereits bestehende Schottergärten, die nicht durch die Festsetzung eines Bebauungsplanes verboten sind, müssen nicht zurückgebaut werden. Hier setzt die Stadt Chemnitz darauf, dass diese Grundstückseigentümer selbst erkennen, dass ein ökologisch gestalteter Garten auch für sie viel wertvoller ist.