Bekanntmachung der Wahlen zum Europäischen Parlament und der Kommunalwahlen am 26. Mai 2019
Am 26. Mai 2019 finden gleichzeitig
- die Wahl zum Europäischen Parlament,
- die Stadtratswahl und
- die Ortschaftsratswahlen in den Stadtteilen Einsiedel, Euba, Grüna, Klaffenbach, KleinolbersdorfAltenhain, Mittelbach, Röhrsdorf und Wittgensdorf
statt.
Die Wahl dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
1 Wahlgebietsgliederung
Für die Wahl zum Europäischen Parlament ist die Stadt Chemnitz in 143 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.
Für die Stadtratswahl wurde die Stadt in acht Kommunalwahlkreise gegliedert. Bei der Durchführung der Ortschaftsratswahlen bildet jeder Stadtteil, in dem eine Ortschaftsratswahl stattfindet, einen eigenen Wahlkreis.
Die Stimmabgabe für die Stadtrats- und Ortschaftsratswahlen wird in der Stadt Chemnitz ebenfalls in 143 allgemeinen Wahlbezirken durchgeführt.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 23.04.2019 bis zum 05.05.2019 zugestellt wurden, sind der Kommunalwahlkreis, der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann. Wenn der Wahlraum barrierefrei erreichbar ist, befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung unter dem Wahlraum das entsprechende Symbol für Barrierefreiheit (vgl. Tabelle 1). Andernfalls findet sich an dieser Stelle das durchgestrichene Symbol.
| Wahlbezirke | Stadtteil | Wahlkreis | Wahlobjekt | |
|---|---|---|---|---|
| 0104, 0105 | Zentrum | 4 | Annenschule -Grundschule- | Brauhausstraße 16 |
| 0201 - 0203 | Schloßchemnitz | 1 | Josephinenschule -Oberschule- | Agnesstraße 11 |
| 0204 | Schloßchemnitz | 1 | Schlossschule -Grundschule- | Küchwaldstraße 4 |
| 1101 | Furth | 1 | Schulgebäude | Chemnitztalstraße 66a |
| 1202 | Glösa-Draisdorf | 1 | Seniorenbetreuungszentrum | Lichtenauer Weg 1 |
| 1301, 1303, 1304 | Borna-Heinersdorf | 1 | Grundschule Borna | Wittgensdorfer Straße 121a |
| 1501 - 1503 | Hilbersdorf | 2 | Ludwig-Richter-Grundschule | Ludwig-Richter-Straße 19 |
| 1601 | Euba | 2 | Gerätehaus der FFW Euba | Am Lehngut 7 |
| 2101 | Sonnenberg | 2 | Terra Nova Campus | Heinrich-Schütz-Straße 61 |
| 2102, 2103 | Sonnenberg | 2 | G.-E.-Lessing-Grundschule | Reinhardtstraße 6 |
| 2106 - 2108 | Sonnenberg | 2 | Johannes-Kepler-Gymnasium | Humboldtplatz 1 |
| 2201, 2202 | Lutherviertel | 4 | Rudolfschule -Grundschule- | Rudolfstraße 12 |
| 2301 - 2304 | Yorckgebiet | 3 | Anton-S.-Makarenko-Grundschule | Ernst-Moritz-Arndt-Straße 4 |
| 2401 - 2406 | Gablenz | 3 | Diesterweg-Oberschule | Kreherstraße 101 |
| 2407 - 2410 | Gablenz | 3 | Grundschule Gablenz | Carl-von-Ossietzky-Straße 171 |
| 2501, 2502 | Adelsberg | 3 | Gerätehaus der FFW Adelsberg | Adelsbergstraße 212 |
| 4101 - 4103 | Altchemnitz | 5 | Richard-Hartmann-Schule | Annaberger Straße 186 |
| 4401 | Erfenschlag | 5 | Beratungsraum der FFW Erfenschlag | Dr.-Karl-Wolff-Straße 1 |
| 4601, 4602 | Einsiedel | 5 | Rathaus Einsiedel | Einsiedler Hauptstraße 79a |
| 4701, 4702 | Klaffenbach | 5 | Gerätehaus der FFW Klaffenbach | Rödelwaldstraße 3 |
| 6101 - 6104 | Helbersdorf | 6 | Grundschule "Am Stadtpark" | Friedrich-Hähnel-Straße 86 |
| 6201 - 6204 | Markersdorf | 5 | Außenstelle Albert-Schweitzer-Oberschule | Arno-Schreiter-Straße 1 |
| 8101 - 8103 | Kapellenberg | 6 | Valentina-Tereschkowa-Grundschule | Haydnstraße 21 |
| 8201, 8202 | Kappel | 6 | Valentina-Tereschkowa-Grundschule | Haydnstraße 21 |
| 8203 | Kappel | 6 | Stadtteiltreff Kappel | Irkutsker Straße 15 |
| 8503 | Siegmar | 7 | AZURIT Seniorenzentrum Altes Rathaus | Gaußstraße 5 |
| 8601 - 8604 | Reichenbrand | 7 | Oberschule Reichenbrand | Lennéstraße 1 |
| 8701, 8702 | Mittelbach | 7 | Gerätehaus der FFW Mittelbach | Hofer Straße (Mittelbach) 35a |
| 9107 - 9109 | Kaßberg | 8 | Pablo-Neruda-Grundschule | Hoffmannstraße 35 |
| 9201 - 9204 | Altendorf | 8 | E.-G.-Flemming-Grundschule | Albert-Schweitzer-Straße 61 |
| 9205 - 9207 | Altendorf | 8 | Grundschule Altendorf | Ernst-Heilmann-Straße 11 |
| 9401 - 9403 | Rabenstein | 7 | Grundschule Rabenstein | Trützschlerstraße 10 |
| 9501 - 9504 | Grüna | 7 | Baumgartenschule -Grundschule- | August-Bebel-Straße (Grüna) 7 |
| 9601, 9602 | Röhrsdorf | 1 | Grundschule Röhrsdorf | Beethovenweg 44 |
Die Briefwahlvorstände treten zur Durchführung der Zulassungsprüfung und der anschließenden Ermittlung und Feststellung der Briefwahlergebnisse um 15:00 Uhr im Beruflichen Schulzentrum für Technik II, Schloßstraße 3 zusammen.
2 Ausübung des Wahlrechts
Jeder Wahlberechtigte kann - außer er besitzt einen Wahlschein - nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Zur Wahl sind die Wahlbenachrichtigung sowie der amtliche Personalausweis - bei ausländischen Unionsbürgern der Identitätsausweis - oder der Reisepass mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Die Stimmzettel werden im Wahlraum bereitgehalten und dem Wähler nach Betreten des Wahlraums ausgehändigt.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Absatz 4 des Europawahlgesetzes).
Ein Wahlberechtigter, der nicht schreiben oder lesen kann bzw. der durch körperliche Gebrechen gehindert ist, seine Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie von der Wahl einer anderen Person erlangt.
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beein-trächtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
3 Stimmzettel, Stimmenzahl, Stimmabgabe
3.1 Wahl zum Europäischen Parlament
Der Stimmzettel für die Wahl zum Europäischen Parlament (Farbe weiß) enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung.
Jeder Wähler hat eine Stimme.
Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
3.2 Repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Europäischen Parlament
In den Chemnitzer Wahlbezirken 2105, 2106, 8206, 8301, 8502, 9106, 9301, 9502 und 9601 sowie in den Briefwahlbezirken 0008 und 0011 kommt es bei der Europawahl zur Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik. Hierfür werden speziell gekennzeichnete Stimmzettel, bei denen über einen Kennbuchstaben das Geschlecht und die Altersgruppe verschlüsselt sind, verwendet.
Geregelt ist dieses Verfahren im Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Wahlstatistikgesetz – WStatG) vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023), zuletzt geändert durch Artikel 1a des Gesetzes vom 27. April 2013 (BGBl. I S. 962).
Die repräsentative Wahlstatistik bildet die Basis für eine wahlpolitische und soziologische Analyse der Wahlergebnisse und vermittelt ein spezifisches Bild der politischen Willensäußerung.
Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ist ausgeschlossen, indem:
- die ausgewählten Urnen-/Briefwahlwahlbezirke mindestens 400 Wahlberechtigte/Wähler/-innen umfassen müssen.
- die Geburtsjahrgänge zu so großen Gruppen zusammengefasst werden, dass keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten möglich sind.
- die Wählerverzeichnisse und die gekennzeichneten Stimmzettel nicht zusammengeführt werden dürfen.
- die Auszählung der Stimmzettel im Wahllokal zunächst ohne statistische Auswertung erfolgt. Diese wird im Nachgang unter dem Schutz des Statistikgeheimnisses ohne Nutzung des Wählerverzeichnisses im Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen durchgeführt.
- wahlstatistische Erhebungen nur von Gemeinden vorgenommen werden dürfen, bei denen durch Landesgesetz eine Trennung der Statistikstelle von anderen kommunalen Verwaltungsstellen sichergestellt und das Statistikgeheimnis durch Organisation und Verfahren gewährleistet ist.
- die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik nur für den Freistaat Sachsen und nicht für einzelne Wahlbezirke veröffentlicht werden.
Zur Erfassung der Wahlbeteiligung wurden 10 Geburtsjahresgruppen getrennt nach dem Geschlecht festgelegt:
männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister | weiblich | ||
Kennung | Geburtsjahresgruppe | Kennung | Geburtsjahresgruppe |
A1 | 1999 – 2001 | G1 | 1999 – 2001 |
A2 | 1995 – 1998 | G2 | 1995 – 1998 |
B1 | 1990 – 1994 | H1 | 1990 – 1994 |
B2 | 1985 – 1989 | H2 | 1985 – 1989 |
C1 | 1980 – 1984 | I1 | 1980 – 1984 |
C2 | 1975 – 1979 | I2 | 1975 – 1979 |
D1 | 1970 – 1974 | K1 | 1970 – 1974 |
D2 | 1960 – 1969 | K2 | 1960 – 1969 |
E1 | 1950 – 1959 | L1 | 1950 – 1959 |
F1 | 1949 und früher | M1 | 1949 und früher |
Die Registrierung des Stimmabgabeverhaltens erfolgt für 6 Geburtsjahresgruppen getrennt nach dem Geschlecht:
männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister | weiblich | ||
Kennung | Geburtsjahresgruppe | Kennung | Geburtsjahresgruppe |
A | 1995 – 2001 | G | 1995 – 2001 |
B | 1985 – 1994 | H | 1985 – 1994 |
C | 1975 – 1984 | I | 1975 – 1984 |
D | 1960 – 1974 | K | 1960 – 1974 |
E | 1950 – 1959 | L | 1950 – 1959 |
F | 1949 und früher | M | 1949 und früher |
3.2 Stadtrats- und Ortschaftsratswahlen
Die Stimmzettel für die Stadtratswahl (Farben: Wahlkreis 1 – chamois, Wahlkreis 2 – violett, Wahlkreis 3 – lachs, Wahlkreis 4 – rosa, Wahlkreis 5 – hellgrün, Wahlkreis 6 – mittelblau, Wahlkreis 7 – mittelgrün, Wahlkreis 8 - hellrosa) bzw. für die Ortschaftsratswahl (Farbe: orange) enthalten jeweils unter fortlaufender Nummer
- die für den Wahlkreis zugelassenen Wahlvorschläge unter Angabe ihrer Bezeichnung in der gemäß § 19 Absatz 5 der Kommunalwahlordnung bestimmten Reihenfolge,
- die Familiennamen, Vornamen und Beruf oder Stand der Bewerber jedes Wahlvorschlages in der zugelassenen Reihenfolge sowie
- für jeden Bewerber drei Kreise zur Kennzeichnung.
Jeder Wähler hat drei Stimmen.
Die Wahlen zum Stadtrat und zu allen Ortschaftsräten werden gemäß § 30 SächsGemO nach den Grundsätzen der Verhältniswahl durchgeführt.
Der Wahlberechtigte kann seine Stimmen nur für Bewerber, deren Namen auf dem Stimmzettel aufgeführt sind, abgeben. Der Wahlberechtigte kann seine Stimmen verschiedenen Bewerbern eines Wahlvorschlages oder unterschiedlicher Wahlvorschläge (Panaschieren) oder einem Bewerber bis zu drei Stimmen (Kumulieren) geben.
Wahlberechtigte geben ihre Stimmen in der Weise ab, dass sie auf dem Stimmzettel den oder die Bewerber, dem oder denen sie ihre Stimme(n) geben wollen, durch Ankreuzen in den entsprechenden Kreisen oder durch eine andere eindeutige Weise kennzeichnen.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in der Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
4 Wahl mit Wahlschein oder durch Briefwahl
Wer einen in Chemnitz ausgestellten Wahlschein für die Wahl zum Europäischen Parlament hat, kann an dieser Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum in der Stadt Chemnitz oder durch Briefwahl teilnehmen.
Wer bei der Kommunalwahl einen Wahlschein nur für die Stadtratswahl hat, kann in einem beliebigen Wahlraum des Wahlkreises, für den er ausgestellt wurde, durch persönliche Stimmabgabe oder durch Briefwahl wählen.
Wer bei der Kommunalwahl einen Wahlschein für die Stadtrats- und eine Ortschaftsratswahl hat, kann sein Wahlrecht für beide Wahlen nur in einem beliebigen Wahlraum der betreffenden Ortschaft oder durch Briefwahl wahrnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich bei der Wahlbehörde - Briefwahlstelle - amtliche Stimmzettel, amtliche Stimmzettelumschläge sowie amtliche Wahlbriefumschläge beschaffen und die Wahlbriefe mit den Stimmzetteln (jeweils im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und den unterschriebenen Wahlscheinen so rechtzeitig an die auf den Wahlbriefumschlägen angegebene Stelle übersenden, dass sie dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingehen. Die Wahlbriefe können auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
5 Strafe bei Wahlfälschung
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Chemnitz, 10. Mai 2019
gez. Sven Schulze
Bürgermeister