Ausschreibung Sachkundige Einwohner
für den Verwaltungs- und Finanzausschuss
Sie wollen sich politisch engagieren, einbringen, wissen was los ist und am Geschehen von Chemnitz mitwirken? Dann bewerben Sie sich jetzt als sachkundige Einwohnerin/sachkundiger Einwohner zur kommunalpolitischen Mitwirkung für die laufende Wahlperiode 2024 - 2029.
Wir suchen ein ständiges Mitglied für den Verwaltungs- und Finanzausschuss gemäß § 8 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Chemnitz.
Für die Bewerbung sind erforderlich:
- Sie bringen Sachkunde für die Themenbereiche des Verwaltungs- und Finanzausschusses mit
- Sie sind Einwohnerin/Einwohner gemäß § 10 der Sächsischen Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) von Chemnitz, aber nicht zwingend Bürgerin/Bürger nach § 15 SächsGemO
- Sie sind keine Bedienstete/kein Bediensteter der Stadtverwaltung Chemnitz
Ziele der Mitwirkung:
- Nutzung vorhandenen Potenzials an Sachwissen und -kenntnissen der Einwohnerschaft für die kommunalpolitische Tätigkeit in der Stadt Chemnitz
- professionelle Gestaltung des städtischen Willensbildungsprozesses und der Entscheidungsfindung
- Ausübung des Demokratieprinzips durch aktive Beteiligung der sachkundigen Einwohnerinnen/sachkundigen Einwohner an kommunalen Themen
Rechte und Pflichten:
- für die ehrenamtliche Tätigkeit besteht unter anderem die Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme an den Gremiensitzungen
- die sachkundige Einwohnerin/der sachkundige Einwohner hat ein Rederecht im Ausschuss, sowie ein Rede- und Stimmrecht im Beirat und erhält für die Teilnahme gemäß „Satzung der Stadt Chemnitz über die Entschädigung der Stadtratsmitglieder und der sonstigen ehrenamtlich tätigen Bürger“ eine Aufwandsentschädigung
Berufungsverfahren:
- Bewerbungen unter Nutzung des jeweiligen Bewerbungsbogens bis zum 22.11.2026 an geschaeftsstelle.stadtrat(at)stadt-chemnitz.de oder postalisch an die Geschäftsstelle des Stadtrates, 09111 Chemnitz, Markt 1, Zimmer 125 (Ausschlussfrist)
- Bewerbungsbögen können aus dem Internet unter www.chemnitz.de heruntergeladen oder über die Geschäftsstelle des Stadtrates (Tel.: 488-1541, geschaeftsstelle.stadtrat(at)stadt-chemnitz.de) zum Versand per Post angefordert werden
- Prüfung der Bewerbungen durch die Verwaltung unter Einbeziehung der Fraktionen
- Fertigung einer Beschlussvorlage für den Stadtrat durch die Verwaltung
- Vorberatung im Verwaltungs- und Finanzausschuss (ggf. mit Vorstellung der Bewerberin/des Bewerbers)
- Berufung per Wahl durch den Stadtrat
Für Rückfragen steht Ihnen gern Herr Fankhänel (Tel. 488-1544), E-Mail geschaeftsstelle.stadtrat(at)stadt-chemnitz.de, zur Verfügung.